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Autor Thema: Zahlung für frühere Zeiträume  (Gelesen 2343 mal)

Alamo

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Zahlung für frühere Zeiträume
« am: 13. November 2011, 16:51:34 »

Hallo,

mein Insolvenzverfahren ist am 15.09.2011 eröffnet worden.

Jetzt im November erhalte ich
      - ca. 950,00 € Übergangsgeld für eine Reha die ich im Juli gemacht habe
      - ca. 800,00 € Arbeitslosengeld für den Monat Oktober
      - und am Monatsende noch einmal ca 950,00 € Arbeitslosengeld für den Monat November.

Ich bin alleinstehend und habe nach Aussage des InsoVerwalters einen Pfändungsfreibetrag von 1.029,00 € im Monat.

Am Monatsanfang habe ich mir von miner Freundin 700,00 € leihen müssen, um meine Wohnungsmiete zu bezahlen.

Muß ich jetzt im November den Betrag, welcher die Freigrenze übersteigt an den InsoVerwalter überweisen?
Gespeichert
 

horst69

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Re: Zahlung für frühere Zeiträume
« Antwort #1 am: 14. November 2011, 09:57:46 »

Meiner Meinung nach leider ja !

Gespeichert
 
 

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