Hallo liebe Fories!
Einen Schritt habe ich schonmal geschafft jetzt. Mein Verfahren ist
eröffnet, und ich kann anfangen in der Zeitrechnung rückwärts zu
denken.
Einerseits ein gutes Gefühl, dass es nun endlich losgegangen ist,
andererseits hat man das Gefühl etwas verbotenes zu tun und
macht einem auch etwas weiche Knie...
Bin nun auch schon bei meinem IV gewesen, das hat gut geklappt,
denn er hat gesehen, dass ich mir sehr viel Arbeit mit meinen Unterlagen
usw. gegeben habe, ich einer geregelten Arbeit nachgehe, und mir meine
Schuldensituation nicht egal ist, das war mir schon wichtig.
Nun denn.
Trotzdem habe ich nun Angst und berechtigte Zweifel, dass ich
nach 6 Jahren finanziellen Einschränkungen und meiner hoffentlich
dann ersteilten RSB wieder in der Patsche sitzen werde.
Grund? Meine Eigentumswohnungen. Wenn nun der IV diese aus der
Masse freigibt, weil sie nicht zu verkaufen sind? Wenn die Bank keine
ZV durchführt und die Restschuld nicht mit in die RSB kommt?
Dann muss ich von meinem übrig bleibenden Gehalt Kosten aufbringen,
derentwegen ich ja u.a. die Insolvenz beantragen musste...
Und alles was ich darüber im Internet an Lesestoff finde irritiert mich
immer mehr und ich steig überhaupt nicht mehr durch.
Also kann es doch passieren, dass ich auf den ETW sitzen bleibe, denn
ich kann zumindest bei einer davon ausgehen, dass sie nicht zu einem für
die Bank annehmbaren Preis verkauft werden würde in der ZV.
Wenn die ETW's nun rausgenommen werden, muss ich dann auch
wieder Tilgung an die Bank zahlen?? Wenn ich sie nun nicht
verkaufen kann bei der Wirtschaftslage..
Kann mir nochmal jemand ein bischen Durchblick verschaffen?? :Oh_no:
LG Kleine