Hallo,
mit etwas entsetzen habe ich deine Infos hier gelesen. Also, ich muß da mal ein bischen Aufklärung schaffen,wenn auch nicht nur positive.
Das ursprüngliche Problem ist, wenn der Gerichtsvollzieher erstmal da ist, dann ist das Kind schon in den Brunnen gefallen. Er kann Dir aber nicht das Sparschwein von Deiner Tochten nehmen. Das ist mal Fakt. Weil das Geld zum einen deiner Tocher gehört und nicht dir und dann denke ich mal, da werdenja wohl keine hunderte von Euro drin liegen, sonderneher weniger. Ich vermute das mal einfach. Und ich denke, dass das Taschengeld nicht reichen wird, um den Gerichtsvollzieher glücklich zu machen.
So. Jetzt wäre die nächste Frage, was gehört dir und was deinem Lebensgefährten??? Grundsätzlich interessant für den Gerichtsvollzieher sind Dinge von hohem Wert, also z.B. Elektronik oder Sammlungen oder Sparbücher. Wobei ein Sparbuch ja auf einen Namen läuft, und dann ja wohl nicht auf deinen.
Dann gibt es Dinge, die er nicht pfänden darf, z.B. die Dinge, die dem Informationsrecht dienen. Ws da z.B. ein TV Gerät wäre oder eine Anlage mit Radio. Das unterscheidet sich aber wieder in 2 Bereiche. 1. Wie groß und alt ist der TV? Habt Ihr einen 107 cm Flat mit neuester LED Technik, dann könnte es durchaus Probleme geben, weil das Gerät für den GV interessant zu versteigern wäre. Habt Ihr trotzdem so ein Gerät, aber mit einer Rechnung auf den Namen deines Lebenspartners, dann spielt das keine Rolle. Es ist ja sein Gerät.
Also unterscheide immer,was ist nachweisbar seins und was deins. Und wenn Du dem GV nix anbieten kannst wir der das notieren. Dann wäre erstmal Ruhe, wenn der Gläubiger es nicht darauf anlegt, das du das offenbarst, was du hast. Falls er es druf anlegt, mußt du eine EV (eidesstattliche Versicherung) abgeben, in der du zweifelsohne alles wahrheitsgemäß angeben musst, was du besitzt. Auch Konto, Briefmarken, Kamera und alles andere auch. Das allein wäre nicht schlimm, wenn es nicht "soziale Folgen" hätte. Sprich jeder könnte davon erfahren, dass Du pleite bist, wenn er berechtigtes Interesse hat. Und was deine Bank dazu sagt, mal ganz davon abgesehen. Sie wird sich sicher nicht freuen,dich zu sehen.
Also: 2. Tipps. 1. Wenn Du jetzt ein Konto hast, wandele es schläunigst in ein P-Konto um. Siehe: EDIT! Keine Werbung!! Gruß Fallera Dann ist dir der Pfändungsfreibetrag sicher! Das wären iom ersten Step 985,15 Euro. Da ich rausgehört habe, das Du noch eine Tochter hast, wie alt auch immer, hat sie ebenso, bzw. Du ein Anrecht auf einen Freibetrag für deine Tochter. Der würde dir zu den 985,15 Euro gutgeschrieben. Ich weiß jetzt nicht genau wie hoch der für Kinder ist, aber da dürften zwischen 250 und 350 Euro sein. Jetzt läge DEin Freibetrag bei über 1250.- Euro. Diesen kann dir niemand vom Konto nehmen. Du musst aber dazu das Konto in ein P-Konto umwandeln lassen. Das ist meistens problemlos, sofern die Bank eine gute Bank ist. Dazu auch mehr auf EDIT: KEINE WERBURG! Gruß Fallera
Lies dich da mal durch. Ne Menge zum Thema Schulden und Konten, Tipps und Hilfe.
In Bezug auf Bank sag ich mal Sparkasse und Deutsche Bank, wobei die Sparkasse günstiger ist.
Ich hoffe, ich konnte dir erstmal helfen.