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Autor Thema: neue Brillengläser in der Insolvenz erforderlich  (Gelesen 2834 mal)

strebermama

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neue Brillengläser in der Insolvenz erforderlich
« am: 08. Dezember 2008, 15:52:34 »

Erst einmal allen ein vorweihnachtliches Hallo,

mein Mann befindet sich seit Januar 2006 in der Insolvenz. Er ist noch nicht in der WVP. Er trägt eine sehr starke Brille.  Von seinen alten Brillengläsern löst sich die Beschichtung ab, so dass er bei Nacht nicht mehr richtig Autofahren kann. Er war bei der Augenärztin und beim Optiker. Die Brillengläser kosten schlappe 700,-- € . (Nur für die beiden Gläser). Ich habe sie gekauft, da es auf die Dauer so mit seinen Augen keinen Sinn hat. Die Rechnung hat er beim IV eingereicht, mit der Hoffnung, dass es für sowas einen Zuschuss gibt. Der IV rührt sich natürlich mal wieder nicht. Für mich sind 700,--  viel Geld. Haben wir da eine Chance auf Zuschuss?

mfg

strebermama
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ThoFa

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Re: neue Brillengläser in der Insolvenz erforderlich
« Antwort #1 am: 08. Dezember 2008, 18:34:04 »

Hallo,

führt ihr Mann etwas zur Insolvenzmasse ab ?

MfG

ThoFa
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strebermama

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Re: neue Brillengläser in der Insolvenz erforderlich
« Antwort #2 am: 08. Dezember 2008, 19:02:36 »

Hallo,

mein Mann führt alles ab, was über seine Pfändungsfreigrenze liegt. Wir haben zwei Kinder und ich habe selber ein Einkommen, sodass bloß die zwei Kinder unterhaltsberechtigt sind.

mfg
strebermama
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ThoFa

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Re: neue Brillengläser in der Insolvenz erforderlich
« Antwort #3 am: 08. Dezember 2008, 21:11:25 »

Hallo,

wieviel führt er ab ?

MfG

ThoFa
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strebermama

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Re: neue Brillengläser in der Insolvenz erforderlich
« Antwort #4 am: 09. Dezember 2008, 06:11:49 »

Er führt im Monat 150,-- im Monat ab. Steht denn die Grösse der Abführung mit dem Zuschuss in Verbindung?

Mfg
strebermama
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ThoFa

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Re: neue Brillengläser in der Insolvenz erforderlich
« Antwort #5 am: 10. Dezember 2008, 02:38:45 »

Hallo,

einen Zuschuss gibt es nicht. Die Insolvenzmasse ist nicht für die Brille Ihres Mannes verantwortlich. Unter Umständen sollten Sie einen Antrag bei Gericht stellen, dass der pfändbare Betrag für zwei oder drei Monate heruntergesetzt werden, eben um die vermehrten Kosten zu tragen.
Die Chancen dafür sehe ich als relativ gering an. Nicht zuletzt deswegen, weil Sie die Brille schon bezahlt haben.

MfG

ThoFa

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