Hallo Feuerwald,
ich möchte Dir ja nicht zu nahe treten, aber das Insolvenzverfahren in den Departements 57. 67 und 68 dauert meist maximal 18 Monate, bei Vorliegend er Voraussetzungen.
Im Folgenden stelle ich ganz grob den Weg dar
Da ich Sie bitte, sich eingehend beraten zu lassen, werde ich diese Passage sehr kurz halten. Die Schritte und Zeitabläufe kann Ihnen Ihr persönlicher Partner / Dienstleister / Anwalt ausführlich erklären. Im Folgenden die Aufstellung, welche einen kurzen Überblick geben soll. Bei den Zeitangaben handelt es sich um Schätzungen Dritter für den Normalfall.
Phase 1: Verlegung des Lebensmittelpunktes in das entsprechende französische Department (nur Dept. 57,67 und 68 möglich) - Die Wohnungssuche scheint das größte Problem und man sollte 4 bis 6 Wochen bis zum Einzug einplanen. Darüber hinaus ist die Anmeldung eines deutschen Autos in Frankreich mit vielen Behördengängen und Formularen verbunden, die teilweise einige Wochen bis zur Zusendung benötigen (AUDI Frankreich hat z. B. gute 3 Wochen für eine Homologationsbescheinigung gebraucht). Der Aufbau einer neuen Bankverbindung inkl. weltweit gültiger Kreditkarte ist unproblematisch.
Phase 2: Ihr Lebensmittelpunkt in Frankreich - mindestens 6 Monate
Phase 3: Einleitung des Privatinsolvenzverfahrens: Sie sollten einen Gläubiger haben, der gegen Sie vollstrecken möchte. Aufstellung der Verbindlichkeiten, Nachweis der Zahlungsunfähigkeit und der Redlichkeit, Zusammenstellung sämtlicher Dokumente (inkl. Mietverträge, Kontoauszüge etc. ) - Vorprüfung durch eine Art Rechtspfleger mit der Entscheidung über die Zuständigkeit des Gerichts.
Phase 4: Das eigentliche Insolvenzverfahren - Anhörung vor einem Richter mit anschließender Entscheidung (ca. 6 - 8 Wochen nach Zulassung des Verfahrens). Gegebenenfalls Revisionsverhandlung. Bei positiver Entscheidung übergabe des Vorgangs an einen Treuhänder.
Phase 5: Treuhänder prüft Vermögenangaben und bittet Gläubiger um Stellungnahme. Erstellung des Abschlußberichts nach ca. 2 - 4 Monaten.
Phase 6: Vollzug des Gerichtsbeschlusses unter Berücksichtigung des Abschlussberichts. Schriftliche Dokumentation dauert dann voraussichtlich nochmals 2 - 3 Monate. Sie sind in der Zeit aber bereits restschuldbefreit!
Im Rahmen eines optimalen reibungslosen Verfahrens können Sie mit einer Verfahrensdauer von insgesamt ca. 15 Monaten rechnen.
Eine Rechtssicherheit gibt es bei keinem gerichtlichen Verfahren, weder in Deutschland noch im Ausland. Jeder der das behauptet, ist in meinen Augen unseriös!