Sehr geehrte Frau Inkassomitarbeierin
Ich lese gern Ihre Beiträge, sind sehr Gut und große Lob von mir.Ich bin auch kein Insoprofi.Durch meine Inso habe ich viel Erfahrungen gesammelt.Nach meinen Inso Eröffnug wurde mein neues Girokonto von der Bank gesperrt.Ich konnte kein Geld abheben, oder Überweisungen durchzuführen.Warum soll ich lügen?. Bankauszüge waren tituliert mit Siegel von meinen IV.Jedes mal am 15 des Monats muste ich IV anrufen und bitten um Auszahlung meinen nicht pfänbare Lohnbetrag, am Anfang wollte er mir nur 990,00 € auszahlen lassen und Rest pfänden, war nicht korrekt.Nach Anfrage von mir,warum bei mir wird nicht nach Pfändungstabelle § 850 c ZPO gepfändert, hat mein IV mir mittgeteilt,das mehr in Insolvenzmasse kommt, und ich werde meine Schulden schneller abbauen. Kling blöd aber ist wahr.Ein Anwalt konnte ich mir nich leisten,deswegen habe ich ein Beschwerdeschreiben an IG bei Rechtspfleger persönlich abgegeben, und ein Antrag auf Freiverfügungsberechtigung über mein Girokonto.Wurde schon wieder geprüft.Ist immer viel Zeit wergangen,somit konnte ich nicht meine fixkosten(Mitte,Strom,Versicherungen,Telefon,ect) bezahlen,und gerate somit in Verzug,was auch mit Mahngebüren verbunden war.Das hat 3 Monate gedauert bis endlich bei meinen Arbeitgeber- Lohnbüro mitgeteilt wurde, das Pfändung nach Tabelle durchzufüren ist,und direkt auf Konto IV zur überweisen, den Restlichen Betrag auf mein Girokonto. Korrektur von mir
Konto wurde nicht gesperrt,aber es wurde keine Freiverfügungsberechtigung statt gegegen.