Hallo,
im Grunde brauche/suche ich nach einer Rechtsberatung bzw. jemanden der mich vertritt. Folgendes ist passiert.
Ich habe Schulden i.H.v. 32000€ und im März 2010 einen Anwalt damit betreut, sich mit den zehn verschiedenen Gläubigern in Verbindung zu setzen und einen außergerichtlichen Bereinigungsplan zu erstellen. Das hat auch geklappt und ich zahle seit Mai 2010 an die verschiedenen Gläubiger monatlich ab. Einer dieser Gläubiger tanzt derartig aus der Reihe, was mir das Leben schwer macht.
Kanzlei Hörnlein & Feyler stimmte dem Vergleich zu. Von rund 8100€ einigte man sich auf rund 4700€, zahlbar in Raten. Anfänglich betrug die Rate 150€, welche durch die Kanzlei Hörnlein & Feyler gemäß meinen Einkünften selbst festgelegt wurde. Mit meinem Anwalt hatte ich eine Rate von 250€ monatlich _für alle Gläubiger_ vereinbart, auf der auch der Bereinigungsplan aufbaute. Hier hat mir die Kanzlei leider einen Strich durch die Rechnung gezogen, aber ich habe den Drops gelutscht, mir einen Nebenjob gesucht und das Geld zusammen gekratzt. Bis August 2012.
2012 trennte sich meine Frau von mir und das Leben änderte sich. Nat. auch meine Finanzen (Änderung der Lohnsteuerklasse, Trennungsunterhalt,....).
Wir haben ein gemeinsames Kind. Ich teilte dies der Kanzlei sofort schriftlich mit und bat um Aussetzung der Rate von September 2012 bis Februar 2013. Darauf habe ich keine Antwort erhalten. August floss die letzte Rate, Ende September hatte ich eine Lohnpfändung von der Kanzlei bei meinem Arbeitgeber. Ich habe mich wieder mit denen in Verbindung gesetzt um die Lohnpfändung abzuwenden. Ich zahle seit November nun 175€ monatlich.
Aktuell habe ich um den Forderungsstand bei der Kanzlei gebeten und stelle fest, dass die Vergleichssumme hinfällig ist. Außerdem stelle ich fest, dass ich rund 700€ für eine Teilzahlungsgebühr abdrücken muss + 5 Prozent Zinsen. Das schöne daran ist auch, dass die Kanzlei mitteilt, dass zum 1.10. eine neue Vereinbarung zu treffen ist und ich wieder meine Gehaltsabrechnungen vorzeigen darf.
Da ich beruflich viel unterwegs bin, beauftragte ich meine Mutter mit der Klärung der Sache, was ich schriftlich der Kanzlei Hörnlein & Feyler mitteilte. Sie schrieb der Kanzlei in meinem Namen und Auftrag einen Brief, welcher - wie damals mein Stundungsgesuch - unbeantwortet blieb.
Ist das normal? Was ist aus dem Vergleich geworden? Was ist mit der s.g. Schadenminderungspflicht?
Danke & Gruß, olli