"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zur Suchfunktion:
Unser Forum bildet mit der Vielzahl der Beiträge seiner Teilnehmer eine umfangreiche Wissensdatenbank zum Thema "Schulden & Co.". Nutzen Sie daher die Suchfunktion (nur für registrierte Mitglieder), um festzustellen, ob Ihr Problem schon mal besprochen und gelöst wurde. Das ist oftmals der schnellste und effektivste Ansatz, um zu einer Lösung zu gelangen. Die erweiterten Suchoptionen bieten die Möglichkeit, Suchbegriffe zu verknüpfen oder gezielt nur bestimmte Bereiche zu durchsuchen.

Autor Thema: Konto in Abwicklung  (Gelesen 14196 mal)

Inkassomitarbeiterin

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 5
  • Offline Offline
  • Beiträge: 646
Re: Konto in Abwicklung
« Antwort #20 am: 30. November 2009, 14:13:20 »

Alle Gläubiger die das Vermögensverzeichnis anfordern sehen auch die Daten. Alle anderen nicht!

Im übrigen eröffnet man ein neues Konto nach der EV, dann hat es nämlich kein Gläubiger.
Gespeichert
 

nsolventer

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 152
Re: Konto in Abwicklung
« Antwort #21 am: 30. November 2009, 20:16:12 »

Und wer kann das Vermögensverzeichnis anfordern ?
Offenbar nicht jedes Inkassobüro da Du in einem anderen Thread mal geschrieben hast, das Euer Inkassobüro nicht alle Daten erhält.

Das mit dem Konto ist so eine Sache.
Vor der EV ist es halt einfacher ein Konto zu eröffnen als nach der EV.
Da ich nicht weiß, ob ich nach der EV ein Konto so einfach bekomme, habe ich es sicherheitshalber vor Eröffnung beantragt.
Wie mans auch immer macht, es ist verkehrt.  :rougi:
Gespeichert
 

Paula41

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 3
  • Offline Offline
  • Beiträge: 186
Re: Konto in Abwicklung
« Antwort #22 am: 01. Dezember 2009, 08:18:29 »

Hallo,

das Vermögensverzeichnis ist das Ergebnis der EV. Gibts für Gläubiger mit Titel beim Amtsgericht für15€.

mfg
Paula41
Gespeichert
 

Inkassomitarbeiterin

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 5
  • Offline Offline
  • Beiträge: 646
Re: Konto in Abwicklung
« Antwort #23 am: 01. Dezember 2009, 19:36:15 »

Das Kto vor der EV musst du angeben und alle Gl. welche das Vermögensverzeichnis haben können nen PfüB beantragen.

Und das Kto nach der EV??
Gespeichert
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Re: Konto in Abwicklung
« Antwort #24 am: 01. Dezember 2009, 20:27:39 »

...
Und das Kto nach der EV??
sollte möglichst nicht für den Zahlungsverkehr mit Gläubigern benutzt werden.
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz