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Autor Thema: kontopfändung / EU renten  (Gelesen 2600 mal)

dag58

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kontopfändung / EU renten
« am: 29. Juni 2011, 17:24:37 »

heute hab ich erfahren, dass uns. konto ( guthaben von 1,- €) gepfändet wurde, die bankkarte wurde einbehalten.
Es geht um  800,- euro.
Auf das Konto gehen monatlich ein, die rente meines mannes (1000,- euro) und meine rente (800,- euro),
( es sind beides EU-renten).

Die Renten müssten ab 01.07.2011 auf dem konto sein , was mache ich, damit das Konto wieder verfügbar ist ? Habe eben gelesen, dass sozialleistungen auch nur bedingt pfändbar sind.

würde dem gläubiger auch eine a konto zahlung leisten, aber mehr als 500,- € gehen nicht in diesem Monat, den rest bekäme er dann anf august.

Wie verfahre ich mit der Bank...damit ich wenigstens ein paar euro zum leben in der tasche habe und
das konto wieder freigeschaltet wird.

danke für die hilfe

Liebe gruesse
dag58
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paps

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Re: kontopfändung / EU renten
« Antwort #1 am: 29. Juni 2011, 20:51:25 »

Die Freistellung erhalten Sie bei Ihrem Amtsgericht.
Beide Rentenbescheide und den PfÜB mitnehmen.

Dies muß aber innerhalb von 14 Tagen nach Eingang des Beschlusses erfolgen.

EU-Renten können wie Arbeitseinkommen gepfändet werden.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

dag58

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Re: kontopfändung / EU renten
« Antwort #2 am: 29. Juni 2011, 22:14:33 »

Hallo paps,

lieben Dank für Ihre Antwort.
Da ist es wohl einfacher, den Betrag komplett zu bezahlen, um das Konto wieder
freizubekommen. Geht ja am 01.07. genug Geld ein, um die Forderung an den Gläubiger abzuführen durch die Bank.

Wann macht denn die Bank das Konto wieder frei, es ist ja dann noch weiteres
Guthaben darauf vorhanden ?

Liebe Grüsse
Dag58
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Feuerwald

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Re: kontopfändung / EU renten
« Antwort #3 am: 29. Juni 2011, 23:40:45 »

Die EU Rente ist als Sozialleistung (SGB) gem. § 55 SGB I bis 14 Tage nach Gutschrift von der Bank gänzlich auszuzahlen. Ggf. die Leistungsbescheide vorlegen.

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