Hallo, bin heute auf das Forum gestoßen und finde es sehr hilfreich. Befinde mich stark in der Klemme und suche dringend Hilfe.
Kurze Beschreibung. Ich hatte einen Gaststättenbetrieb, und mußte diesen mit ca. 30000 Euro Schulden schließen da ich nicht mehr zahlen konnte und die Gäste leider ausblieben. (Löhne wurden alle bezahlt. Keine Schulden beim Finanzamt. Schulden sind Miete, Strom, Sozialversicherungsbeiträge und Lieferantenrechnungen) Miete war viel zu hoch. Nun bin ich wieder Angestellt und verdiene ca. 1480 Netto + Kindergeld für 2 Kinder. Unterhalt für die Kinder hab ich nicht, da nicht verheiratet und Vater sowieso Harz4. Ich wohne in der Wirtewohnung eines Schützenhauses und betreibe dieses Vereinsheims auch nur für einen wöchentlichen Stammtisch. War Bedingung bei Einzug in die Wohnung, die Wirtschaft mitzumieten. Die Einnahmen aus dem Stammtisch decken gerade die Kosten der Pacht, Strom... für die Wirtschaft. Habe nur 1 mal die Woche abends Stammtisch und Sonntags morgens Stammtisch. Gewerbe ist angemeldet. Konzession vorhanden. Nun stehen mir aber die Gläubiger der alten Wirtschaft ins Haus. Ist mein Angestelltenlohn + Kindergeld (Ca. 1780 EUro) pfändbar. (Pfändunggrenze ist bei ca. 1570 Euro) Kann ich Unterhaltsvorschuß beantragen und ist dieser pfändbar. Habe schon eine Lohnpfändung und jetzt noch eine Kontopfändung. Möchte gerne in Verbraucherinsolvenz gehen um irgendwann mal wieder Schuldenfrei zu sein. Kann ich trotz gemeldetem Gewerbe, das aber keinen Gewinn abwirft nur sich selbst trägt Insolvenz anmelden. (Ich müßte ansonsten auch aus der Wohnung raus. Sind zwar getrennte Mietverträge, war aber Bedingung bei Wohnungsmiete die Wirtschaft auch zu mieten.) Für Eure Hilfe bin ich Euch sehr dankbar.