Gerichtlichen Schuldenbereinigungsplan oder die Privatinsolvenz
Gesamtforderung: 20.642,48 €
Ratenhöhe (36 Monate 573,40 €
Ratenhöhe möglich 250,00 €
Qute: 43,59941%
Bisherige aktuelle Forderung Tilgung anteilig
Rate Forderung / Quote Anteil (36 Monate)
Versandhaus 1 70,00 € 2.116,42 € 922.75 € 10,25% 12,63 €
Versandhaus 2 132,04 € 3.439,99 € 1.499,81 € 16,66% 41,66 €
Bank A (Kredit) 241,00 € 9.900,00 € 4.316,34 € 47,96% 119,90 €
Versandhaus 3 43,19 € 1.104,83 € 481,70 € 5,35% 19,76 €
Bank C (Dispositionskredit) € 2.449,94 € 1.068,16 € 11,87% 29,67 €
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Gesamt 621,23 € 20.642,48 € 9.000,00 € 100% 250,00 €
Hat der Plan keinerlei Aussichten darauf, von den Gläubigern angenommen zu werden, da Sie ihnen keine Zahlungen oder dergleichen anbieten können, wird das Gericht auf die Durchführung des gerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahrens verzichten. In diesem Fall, aber auch beim Scheitern des gerichtlichen Einigungsversuchs, wird das Verfahren fortgesetzt und über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens entschieden. Da das Verfahren im Verhältnis zu Unternehmensinsolvenzverfahren deutlich einfacher ist, wird vom vereinfachten Insolvenzverfahren gesprochen
Bei der außergerichtlichen Schuldenbereinigung fallen naturgemäß keine Gerichtsgebühren an. Die Schuldnerberatungsstellen der freien Wohlfahrtspflege, der Kommunen und Landkreise bieten ihre Mithilfe in der Regel kostenlos an. Bei der Inanspruchnahme eines Angehörigen der Rechtsberatenden Berufe ent-stehen Gebühren. Diese können u.U. im Wege der Beratungshilfe nach dem Beratungshilfegesetz, für deren Bewilligung die Amtsgerichte zuständig sind, übernommen werden.