"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zur Suchfunktion:
Unser Forum bildet mit der Vielzahl der Beiträge seiner Teilnehmer eine umfangreiche Wissensdatenbank zum Thema "Schulden & Co.". Nutzen Sie daher die Suchfunktion (nur für registrierte Mitglieder), um festzustellen, ob Ihr Problem schon mal besprochen und gelöst wurde. Das ist oftmals der schnellste und effektivste Ansatz, um zu einer Lösung zu gelangen. Die erweiterten Suchoptionen bieten die Möglichkeit, Suchbegriffe zu verknüpfen oder gezielt nur bestimmte Bereiche zu durchsuchen.

Autor Thema: Lebenshaltungskosten an einem Beispiel in der Inso  (Gelesen 4371 mal)

Prinz Eisenherz

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 368
Lebenshaltungskosten an einem Beispiel in der Inso
« am: 23. Februar 2013, 08:37:13 »

Hallo

Ich möchte mal versuchen zu zeigen wie knapp ein Leben werden kann,wenn man in Rente ist und als solcher durch Trennung in Inso geht.
Sagen wir mal ein solcher Rentner lebt nur Dauerhaft getrennt und bekommt wegen Bestandschutz zunächst einmal seine volle Brutto Rente vor Pfändung ohne Unterhalt zun Zahlen.
Dabei greife ich jetzt im Bericht auf meine Zahlen zurück die meine Rente betreffen.
Allerdings gehe ich bei einiges vom schlimmsten Fall aus, die nicht in allen Punkten mit mir übereinstimmt.
So,Ich erhalte eine Nettorente von 1.177,00 €
Dazu eine Betriebsrente von 1,205,00 € in Steuerklasse eins.
Macht zusammen 2.383,00 €.
Nun gehet so jemand Datum jetzt 2013 in Inso.
Über Schuldenhöhen möchte ich hier nicht Reden da Sie ja auch immens hoch sein können.
Sagen wir mal, bei beginn der Inso wird der TH bestimmt und es erfolgt ein Zusammenlegungsbeschluss und danach wird gepfändet.
Nun der Pfändungsbetrag liegt bei dieser Summe bei 949,00 €
Es verbleiben eine Gesamtrente von monatlich 1.434,00 €
Nun bewohnt diese Person schon lange eine normale zwei Zimmerwohnung zwischen 50 bis 60 Qm ohne aufgrund seiner Einkünfte ohne WBS oder sonstigen Mietzuschüssen.
Bundesweit gesehen kann die Miete ja dafür unterschiedlich hoch sein.
Ich gehe mal davon aus, dass es sich um eine Wohnung zB in Köln aus mit normal zufriedenstellenden Standart handelt.
Je nach Lage kann es sich ja da um Kaltmieten handeln die zwischen ich habe nachgesehen zwischen 400,00 und weit über 600,00 € handeln.
Nun gehe ich mal von einem mittleren Preis von einer Kaltmiete 500,00 € aus.
Dazu kommen ja auch die Nebenkosten.
Sagen wir mal ohne Strom und Gas läge man dann bei einer Warmmiete bei 600,00 €
Nach  Zahlung der Miete verblieben noch 834,00 €
Nun ist dieser jemand aufgrund seiner hohen Bruttorente so wie ich auch noch Einkommenssteuerpflichtig.
Nun komme ich zu der Einkommenssteuer.
Ich habe zB. einen Steuerberater vom Lohnsteuerhilfeverein.
Kosten für eine steuererklärung dafür ca. 10,00 € im Monat einmal Jährlich zahlbar mir 120,00 €
Würde sagen aufs Jahr gesehemn kämme es zu einer Nachzahlung ans Finanzamt so bis zu 1.800,00 €.
Würde bedeuten, dass man dafür jedem Monat so um die 150,00 € unter die Matratze legen müsste um die steuer jedes Jahr im Januar begleichen zu können.
Somit wären es dann aber dann schon 160,00 € pro Monat.
Ich halte es für Unmöglich für jemanden der in Inso mit oben genannter gesammtrente lebt die Steuererklärung Ende Mai machen zu lassen und dies auch schon Mitte des Jahres zusammen zu haben und abführen zu können.
Das würde dem Frischinsolventen Rentner dann nur noch 824,00 belassen.
Nun gehe ich mal davon aus,das ein solcher Rentner ja auch noch Abbuchungen hat für GEZ gut 54,00 €.Versicherung ich habe da eine Billige wo ich Hausrat und Haftplicht und Unfall für 20,00 €.habe.
Nun ist es ja bei vielen Rentner so, dass Sie auch für Medikamente und sonstiges was oft damit in zusammenhang steht ja auch Zuzahlungen leisten müssen.
Ich habe zB. einen kostenvoranschlag eines Zahnarztes bei mir im Aktenordner über Zahnersatz mit einer Zuzahlung von 1.200,00 € bei mir liegen.
Dazu kommt aber noch bei dem einen oder anderen der dann Vertrag mit einem Internetanbieter bzw auch einen Flachbildschirm besitzt und dessen Vermieter nur Kabelfernesehen ermöglicht.
Aber egal selbst wenn es sich da nur um Telefon und einem Kabelreceifer handelt gehe ich von um 40 bis 50 € Monatliche kosten aus.
Dann würde ich ja schon unter 800,00 €. liegen.
Nun komme ich zu den Ennergiekosten
Jeder Haushalt bezahlt ja da durch das Jahr je nach Anbieter unterschiedlichste Abschläge.
Rechne ich heute für eine Wohnung wie oben genannt da mal um 150,00 € aus wobei dies ja nicht je nach Winter oder Häuserisolierungen das so zwingend hinkommen muss es kann ja weniger aber ich eher mehr sein.
Dann liegt dieser Rentner schon von einer Restrente von um 550,00 €
Oft ist es aber noch weniger.
Es kann aber dann auch noch sein, dass er mit der Mietnebenkostenabrechnung auch noch draufzahlen muss..
Ja und ich gebe zu Bedenken, dass die Lebenshaltung für Kleidung aber auch sonstiges sehr teuer geworden ist.
Da darf mal nichts kapput gehen oder sonstiger Ungemach passieren

So nun komme ich mal zu dem was einem Rentner verbleibt wenn er dann unter Umständen durch steigendes Lebensalter kränker wird.
Es gibt zwar einen Pflegedienst der jemanden Täglich wenn er zB Zuckerkrank oder anderes hat kommt.
Es gibt auch unter Umständen ein Mittagessen ABER,
trotzdem sehe ich viele Menschen die sich bedingt durch schmale Renten noch nicht einmal ein Monatsticket beim Örtlichen Busanbieter leisten können.
Wie oft sehe ich gebrechliche Menschen die auf einem Rollator angewiesen dennoch weit gehen müssen um Einzukaufen.
Denoch verbleibt denen oft nur die wahl das ganze auch noch unter Umständen Mühsam auch nach Hause zu schaffen.
Nun bin ich zb. Gottlob noch nicht so gebrechlich aber es ist schon Mühsamer als in jüngeren Jahren weil ich nicht in vergleichbarer Lage mehr bin ein Auto zu haben wo ich früher sehr viel mehr Möglichkeiten hatte aus Geldlicher Sicht aber auch wegen des Stauraums im Auto zu kaufen.

So hier beende ich das mein Gedankenspiel am frühen Morgen.
Wer möchte kann ja etwas dazu Schreiben.

Gruß :neutral:
Gespeichert
 

waldi

Re: Lebenshaltungskosten an einem Beispiel in der Inso
« Antwort #1 am: 15. März 2013, 12:26:06 »

Ja – ich möchte etwas schreiben zu dieser aufgestellten Kalkulation, die beim ersten Betrag schon mit dem ersten Fehler beginnt, dass nämlich hier von ’Nettorente’ gesprochen wird, und im späteren Verlauf die hierauf entfallenden Steuern erwähnt werden.

Nennen wir es also einfach mal ’Auszahlungsbetrag’ und notieren den Betrag von 2.383,-€.

Nun folgt gleich der nächste Fehler, dass nämlich hier der Pfändungsbetrag (949,oo) vom BRUTTO ermittelt wurde, statt vom tatsächlichen Einkommen.

Zur Errechnung des tatsächlichen Einkommens greifen wir dem Ergebnis des Lohnsteuervereins mal vor – wobei ich mich frage, warum muss ein Mensch, der nachgewiesenermaßen am PC kein Ungeübter ist, hierzu kostenpflichtige Hilfe in Anspruch nehmen?

Bei Rentenbeginn 10/2010 (Eisenherz) liegt der zu versteuernde Rentenanteil bei 60%. Von 2.383,- wären dann also rund 1.430,-€ zu versteuern. Macht rund 85,-€ LSt bzw. Soli, die statt der vermuteten 150€ monatlich unter die Matratze zu schieben wären. Oder halt im vierteljährlichen Rhythmus ans Finanzamt zu zahlen wären.

Die wirkliche ’Nettorente’ also: 2.383,-€ minus 85,-€ gleich 2.298,-€.
Davon bleiben, nach Pfändungsabzug, zur freien Verwendung übrig: 1.415,-€.

Wer jetzt noch behauptet, mit diesem Betrag seinen Lebensunterhalt nicht bestreiten zu können, der vergisst vor allen Dingen, dass im Hintergrund ja die permanente Abtragung seiner Schulden läuft, was der Allgemeinheit, die Eisenherz ja hier anzusprechen gedachte, nicht anzulasten ist.
Und er vergisst, dass ihm nach Ablauf der sechs Jahre ja nochmals knapp 900,-€ zusätzlich pro Monat zur Verfügung stehen. Für ein wahrhaftig glückliches Leben zu Ende der Sechsziger.

Auf die verwirrende Auflistung möglicher Warmmieten plus Nebenkosten verschiedenster Anbieter je nach Winter und Hausisolierung will ich mal gar nicht näher eingehen.
Und vor allen Dingen nicht auf die GEZ-Gebühren, die mal eben vergessen wurden, durch drei (Monate) zu teilen!

Und wenn ich noch eine ganz persönliche Anmerkung hinterher schießen darf:
Es gibt wahrlich nicht nur Einzelfälle (denn einer davon sitzt gerade hier bei der Abfassung seines Kommentars), die mit schlappen vierhundert Euro weniger im Monat auskommen müssen.
Und das – wohlgemerkt – OHNE dass er noch Schulden aus welchen Gründen auch immer abzutragen hat.

Und so möchte ich, nachdem ich nun vielleicht auch Prinz Eisenherz ein wenig auf den Boden der Tatsachen geholt habe, dessen Eingangsbemerkung
Zitat
wie knapp ein Leben werden kann, wenn man in Rente ist ...

ein wenig auf die humorvolle Schulter nehmen und ihm hiermit bestätigen:

Ja, als junger Mensch von beispielsweise 30 Jahren steht einem noch ein geschätzter Zeitraum von 50-60 Jahren als ’Leben’ zur Verfügung.
Beim Rentner mit 62 Jahren wird diese Zeitrechnung erheblich knapper!
Gespeichert
 

koelner84

  • Gast
Re: Lebenshaltungskosten an einem Beispiel in der Inso
« Antwort #2 am: 15. März 2013, 13:16:21 »

Ja, das Leben als armer Rentner, mit einer so kümmerlichen Rente ist, vorallen in Großstädten, wirklich nicht zum Zuckerschlecken.

Also ich persöhnlich lebe in Köln und Ihre angeführte Rente und Wohnungsgröße könnten Sie bei mir so "geklaut" haben (800,00 €).

Ich habe im Monat 1005,00 € zur Verfügung.
Wenn ich jetzt mal alles durchrechne und zusammenziehe komme ich auf ca. 190,00 € im Monat die mir verbleiben.

Ich muss dazu sagen:
1.
Wir zahlen beide monatlich 650,00 € in unsere Kasse.
Von den 1.300,00 € sparen wir fix 100,00€, für Urlaub und andere Dinge.
Vom Rest Zahlen wir die Miete, samt dazugehörigen Kosten der Wohnung, unser Essen, Trinken, Hygieneartikel und GEZ, nicht zu vergessen unseren HD-TV-Allstar Kabel Vertrag und Internet-über Kabel- Anschluss.

2.
Von dem restlichen, mir verbleibenden, Geld bezahle ich: Fitnesstudio, Handy, Haftspflichtv., Krankentagegeldv., KVB-Ticket, Bankgebühren. Und habe dennoch 190,00 im Monat über.
Ich glaube nicht das es mir damit schlecht geht. Ohja, ich könnte mehr Geld haben, mit Qualifizierter Arbeit, aber andere, müssen mit umgerechnet noch weniger auskommen. Was ich im Monat für mich zur freien Verfügung habe hat mein Schwager + 50 € für seine dreiköpfige Familie im Monat zum Essen, und da bleibt nur 100 € zur freien Verfügung über, für die gesammte Familie.

Mit verlaub:
Ihre Rente, ist trotz der aktuellen Pfändung stattlich! Und wenn die Pfändung dan mal weg ist sehen sie es mal so:
Sie leben jetzt gut mit ca. 1.400€.
Wenn die Pfändung vorbei ist könten Sie Ihren Lebensstandart um 200€ anheben - Essen, Kultur, etc.-.
Die ca. 750 € im Monat die Sie dan immer noch mehr haben können Sie im jahr zu einem Betrag von 9.000 € ansparen!!!

Ich glaube nicht das es Ihnen jetzt schlecht geht (wenn Sie sich Ihren Einkommen anpassen) und wenn Sie die Pfändung durchstanden haben gehören Sie wieder zu den wohlhabenen Rentnern.
Mein Opa hat eine ähnlich hohe Rente wie Sie (rede von den Berag vor Pfändung) er ist seit nun 20 Jahren Rentner.
Das Haus ist seit 40 Jahren abbezahlt und beide sind noch bis vor zwei jahren Jährlich in Urlaub gefahren.
Jetzt halten Sie sich fest:
Sie sagen als alleinstehender Rentner sind 1.400€ schmerzlichst wenig. Aber was halten Sie davon das meine Großeltern beide zusammengerechnet etwa 400,-€ mehr Rente als Sie haben -Ihre Rente ohne Pfändung zu grunde gelegt- und dennoch mit nur 2.000,00 € im Monat gemeinsam auskommen, die Kostennanteile für Tagespflege, Fahrten etc wegen Demenz seinerseits die von der Kasse nicht übernommen werden schon eingerechnet (sind im Monat gut 400,00€)?

Der verbleibende Rest wird für eine evnt. Pflegeunterbringung gespart, so das Sie weiterhin im Haus Wohnen bleiben kann!

Also ich glaube nicht das ca. 1.400,- im Monat für eine Person zu wenig sind. Wenn zwei mit ca. 1.600,- auskommen, und ein komfortabeles Leben führen.

Edit: gehen wir davon aus das Haus würde nicht existieren kämen auf die 1.400 € nochmal 900 € oben drauf, für eine gleichwertige, wenn auch wesentlich kleinere Wohnung. Dan würden aber auch die Taxi-kosten in Höhe von ca. 250 € wegfallen.
Somit kämen wir auf eine belastung von:
ca. 2650,00 € für zwei Rentner die einen hohen Lebensstandard geniesen, und zudem noch anteilig Pflegekosten stemmen.

Ich selber trage C&A während mein Opa, der geistig leider von uns ist, immer noch Boss trägt.
Darum möchte ich mal behaupten das 1.400,- für einen normalen Lebensstill als alleinstehender zwar nicht viel, aber genügend ist.
« Letzte Änderung: 15. März 2013, 13:25:28 von koelner84 »
Gespeichert
 

waldi

Re: Lebenshaltungskosten an einem Beispiel in der Inso
« Antwort #3 am: 15. März 2013, 13:33:01 »

Was ich in meiner obigen Beantwortung völlig vergessen habe, weil zunächst überlesen:
Zitat
volle Brutto Rente ... ohne Unterhalt zun Zahlen.

Da denke ich, aus Erfahrung von des Prinzen anderen Beiträgen, dass er damt den Versorgungsausgleich meint, der in Form einer anteiligen Rente im Rahmen der noch zu vollziehenden Scheidung an seine Gattin übergehen wird. Ihm allerdings andererseits ja auch ein gewisser Anteil von Gattins Rente zukommen wird.

Wenn wir nun mal von einem Erfahrungswert von 40% 'Überschuss' ausgehen dürfen, errechnet sich ein Exakt-Anteil von 919,-€ pro Monat, der seitens Rentenkasse(n) nicht mehr auf sein Konto überwiesen wird.

Was sich dann rein zufällig und rein grob gerechnet deckt mit dem, was Prinz Eisenherz derzeit an den Treuhänder monatlich abführen muss. Sodass, einfach mal salopp gesagt, im Endeffekt seine Gläubiger den Rentenanteil der dann ehemaligen Gattin zahlen werden.
(Ob das gerecht ist? Naja!)

Und so frage ich mich also wieder mal, wieso man hier ellenlange bunte Texte ins Netz setzt, die, wenn man sie analysiert, nicht die Bohne eines Jammern wert sind.

« Letzte Änderung: 15. März 2013, 18:57:48 von waldi »
Gespeichert
 

Prinz Eisenherz

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 368
Re: Lebenshaltungskosten an einem Beispiel in der Inso
« Antwort #4 am: 15. März 2013, 18:34:24 »

Da denke ich, aus Erfahrung von des Prinzen anderen Beiträgen, dass er damt den Versorgungsausgleich meint, der in Form einer anteiligen Rente im Rahmen der noch zu vollziehenden Scheidung an seine Gattin übergehen wird. Ihm allerdings andererseits ja auch ein gewisser Anteil von Gattins Rente zukommen wird.

Ja klar meine ich den Versorgungsausgleich

Dieser Überschuss bzw.das was meiner Frau zusteht lässt sich ja nicht allein an meinem Einkommen festmachen.
Ob dies wirklich die 40 % mehr oder weniger ist, derzeit o Ahnung.
Nun habe ich sicherlich auch mehrmals geschrieben dass ich weiß, wie hoch eine Durchschnittsrente heute ist bzw auch was mein Freund für eine Rente bekommen hat.
Mir ist durchaus bewusst, dass ein Betrag zwischen 1.200,00 und 1.500,00 € nach DM 2.400, bzw 3.000 DM sind.
Nach Kaufkraft vor 1990 viel Moses
Ja man kann damit leben.
Ich lebe ja auch derzeit damit.
Ihr gebt ja selber auch zu, dass es in den vergangenden Jahren kaum im unteren Bereich zuwächse gegeben hat.
Lasst bitte mal meine Rente beiseite aber auch Lohnsteigerungen die über einen Inflationsausgleich liegen hat es in den letzten 10 Jahren kaum gegeben.
Die Pfändungstabelle ist vergangendes Jahr erstmals seit einigen Jahren etwas verändert worden.
Was aber nicht nur ich kritisiere ist, dass immer mehr Belastungen auf uns zukommen die das was wir in den Bereichen oft sogar mit Beträgen unter 1.000,00 € Rente kaum zu Bewältigen ist.
Da brauche ich sicherlich nicht von Hartz vier zu Reden.
Ja klar, ich habe sicherlich auch erwähnt, dass meine Tochter auch davon betroffen ist auch Sie muss hinkommen.

Aber bitte die nicht auch noch zu den Faulenzern zählen, denn die bemüht sich ohne Ende.

Was nun die Bemerkung anbelangt über den Pfändungsbetrag den dann Gläubiger im Falle einer Scheidung als Versorgungsausgleich diesen dann an meine Frau zahlen müssen,kann ich dass nicht nachvollziehen.
Sollte ich heute geschieden werden und der Versorgungsausgleich wird herangezogen wird eine Pfändung wie Sie jetzt besteht nicht mehr in dieser Höhe an den TH sondern als VA an meine Frau gehen.
Der Gläubiger kann sich nur dann darüber Ärgern, dass er nur noch weniger bis nichts mehr bekommt.
Aber wenn man bisher schon kein Pfändbares Einkommen hatte bekommt ein Gläubiger auch nichts.
Noch aber gehöre ich nicht zu dieser Gattung.
Und ich werde eins nicht tun von mir aus für eine Änderung sorgen.
Von mir aus wird es keine Scheidung geben.
Insofern gebe ich euch auch recht, bei mir fängt ohne Scheidung das Leben mit 66 Jahren das Leben an.

Was ich hier Hasse ist alles was ich schreibe, als Jammern bezeichnet wird.
Ich habe ja schon mehrfach geschrieben, dass ich das aus meiner inneren Gelassenheit heraus nicht so sehe.
Ich bin auch nicht Einsam.
Das habe ich schon mehrmals versucht zu Erklären.
Aber ich sehe schon, dass man dies so sieht wenn man sein gegenüber nicht wirklich kennt.
Es gibt sovieles was man als Jammern bezeichnen könnte.
Für mich ist das aber nur ein unahngenehmes Schlagwort um seinem gegenüber seine Überlegenheit auszudrücken.


Ja ich kenne die Preise für Mietwohnungen in Köln aber auch im Kölner Umland.
Ja und dann wird geschrieben, dass nach Abzug aller Fixkosten 190,00 € verbleiben.
Ja und das ist es eben was ich mit meinen Zahlen die sicherlich wesentlich höher angesetzt sind wie dein Einkommen ja anspreche und womit ich nicht einverstanden bin.
Ich sehe doch, dass die Armut weiter wächst.
Was ist verkehrt dran.
Da kann mann sich sicherlich darüber Streiten, ob es nun wichtig ist, wenn ich eine Rente von etwas über 1.400 oder 2.500 € habe.
Klar, viel wenn man nichts gepfändet oder durch Unterhalt oder Versorgungsausgleich verlustig hat.
Der springende Punkt dabei ist allerdings es wird alles immer teurer.
Ja und dann klein  im Absatz 1.von dir, mit kümmerlichen Rest im Grunde kann man das ja uch dann als, ich sags besser nicht sehen.
Den Rest da möchte ich mich nicht drauf einlassen nur soviel, es deckt sich in vieles nicht in allem mit meinen Fixkosten zur Zeit.
Nur wenn diese Insozeit vorbei ist bei mir in drei Jahren dann mag es vieleicht so sein, derzeit ist es ja fiktiev mit 750 € pro Monat aber Grau ist alle Theorie.
Meist geht diese Selbstrechnung nicht auf.
Ja und was würde es nützen wenn man Krank und Gebrechlich ist oder gar noch schlimmeres.
Was nun das Beispiel der Großeltern anbelangt so ist das Beispiel ja auch nur ein Beispiel von vielen.
Es kommt auch darauf an,ob Ihr Haus bezahlt ist und Sie ansonsten auch Sorgenfrei leben können.
Es war auch mal mein Traum mit meiner Alt und Grau zu werden.
Mein Vater hatte auch viel weniger Rente aber er hat Glücklich gelebt bis an sein ende und auch mit Eigentum.
Ja auch ich trage Adler oder C&A was ist schlimmes dran.
Meist aber gehe ich zu Kick   :thumbup: oder 1 € läden  :lollol: dort ist es billiger.
Aber spass beiseite, ich weiß auch woher die Ware kommt und die Umstände von dort wo es hergestellt wird.
Aber kauft man es nicht, nimmt man dort auch Arbeitplätze weg.
Aber es ist auch hier mittlerweile so.

Heute Mittag war ich Einkaufen.
Da standen zwei Personen vom Rettungsdienst Hubschrauberstaffel.
Die baten um Spenden weil Sie bei Einsetzen für Hin und Rückflüge keine Bezahlung mehr bekommen.
Nochwas man kann sich trefflich über meine genannten Zahlen Streiten 100 € rauf oder runter sind 100 mehr oder 50 € weniger.
Nochmal ich kann nur meine Zahlen anführen.
Ich wollte damit aber etwas ganz anderes erereichen.
Aber ich sehe ich mache mit der Zahl 2.000 € vieleicht nur Neidisch obwohl ich dafür ja asuch Leistung erbracht habe.
Dabei denke ich was ist das schon gegen das was die Qwands haben.


Gespeichert
 

waldi

Re: Lebenshaltungskosten an einem Beispiel in der Inso
« Antwort #5 am: 15. März 2013, 18:55:03 »

Zitat
Ja klar meine ich den Versorgungsausgleich
Und warum schreiben Sie das dann nicht?

Lieber Prinz Eisenherz,
wenn Sie schreiben:
Zitat
Was nun die Bemerkung anbelangt über den Pfändungsbetrag den dann Gläubiger im Falle einer Scheidung als Versorgungsausgleich diesen dann an meine Frau zahlen müssen, kann ich dass nicht nachvollziehen.
Sollte ich heute geschieden werden und der Versorgungsausgleich wird herangezogen wird eine Pfändung wie Sie jetzt besteht nicht mehr in dieser Höhe an den TH sondern als VA an meine Frau gehen.

dann frage ich mich, ob Sie wirklich nicht in der Lage oder nur nicht willens sind, diesen Text:
Zitat
Wenn wir nun mal von einem Erfahrungswert von 40% 'Überschuss' ausgehen dürfen, errechnet sich ein Exakt-Anteil von 919,-€ pro Monat, der seitens Rentenkasse(n) nicht mehr auf sein Konto überwiesen wird.

Was sich dann rein zufällig und rein grob gerechnet deckt mit dem, was Prinz Eisenherz derzeit an den Treuhänder monatlich abführen muss. Sodass, einfach mal salopp gesagt, im Endeffekt seine Gläubiger den Rentenanteil der dann ehemaligen Gattin zahlen werden.

zu lesen und zu verstehen.

Bitte, bitte versuchen Sie es nochmals, ehe Sie schon wieder mit solchen Klamotten um die Ecke kommen wie den Leuten von der Hubschrauberstaffel, die während des Fliegens kein Geld bekommen.
Was, so frage ich Sie (nicht), hat das mit den Lebenshaltungskosten eines Rentners zu tun?
 
« Letzte Änderung: 15. März 2013, 18:57:10 von waldi »
Gespeichert
 

Prinz Eisenherz

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 368
Re: Lebenshaltungskosten an einem Beispiel in der Inso
« Antwort #6 am: 15. März 2013, 23:13:21 »

Nunja Herr Waldi.
Es kann sein, dass dies ein Konzentrazionsfehler von mir ist.
Manchmal schreibe ich ja auch Antworten die wie jetzt Abends erfolgen.
Ich bin zwar größtenteils auch durch Nugga Best gesund, habe aber ab und an mit Müdigkeit zu kämpfen.
Ja und da ich nur mit einem finger schreibe, und dabei auf für ein einfingersystem relartief schnell auf die die Tasten haue mich dabei aber sehr Augenmäßig auf die Tastatur konzentriere können dabei auch Fehler passieren.
Wie gesagt, ich lese eure Antworten und Überlege dabei, was ich euch für Anworten geben kann.
Es würde auch zu lange dauern, wenn ich die Antworten zuerst einmal vorschreiben würde den Text dann nach möglichen Flüchtigkeitsfehler durchsuchen und dann lol verkürzen würde.
Man wird zugeben obwohl, dass ja genau erwartet wird wie 20 Jahre jung 50 Jahre Berufserfahrung und Verdienst dazu für 5,00 €uro die Stunde
Ja und hier in einem Satz einen ganzen Roman schreiben.
Ihr werdet sicherlich jetzt denken,der Schreibt einen ganzen Roman und ich begreif nix. :smoke

Gut, Ihr habt es sicherlich verstanden was ich meine werde es aber nochmal erläutern.
Es ist doch nun so, dass ich den Pfändungsbetrag aus meinem Einkommen abgezogen bekomme.
Ich denke im Falle einer Scheidung wird der Versorgungsausgleich als wichtigeres Element vom Familiengericht vor der Insolvenz gelten besonders dann, wenn meine Frau das Rentenalter noch nicht erreicht hat.
Ich glaube nicht,dass der VATER STAAT in diesem Fall unwichtiger ist wie irgendein Gläubiger oder Bank.
Man weist hier darauf auf ein Urteil des
BGH, Urteil vom 21. 7. 2005 - IX ZR 115/04 hin, indem ja auch das Finanzamt eine alte Steuerschuld mit einer Erstattung in einer laufenden Inso aufrechnen kann, wenn ich dies richtig verstehe.
Nun auch das Urteil habe ich mir angesehen.
Ich gebe zu und das ist nicht erst heute meine Erfahrung, dass dies in diesem Amtsdeutsch mit Hinweiß auf andere § kaum zu verstehen ist.
Es ist manches Urteil aber auch für Normalbürger oft Unbegreiflich.
Nun habe ich ja schon geschrieben, dass der Versorgungsausgleich bzw der Betrag der Ermittelt wird von der Rente abgezogen wird.
SO, nun habt ihr ja schon mal diese nach der Pfändung oder besser jetzt nach Versorgungsausgleich als magische Zahl genannt 1.400 €
Aber eigentlich sind von 1.400 € wenn dieser Betrag nun nach dem Abzug des Versorgungsausgleich übrig bliebe Pfändbar.
Ob man abwer wegen der Lebenshaltung bzw seiner Steuererklärung sich per Gerichtsbeschluss dann von weiteren Pfändungen befreien lassen kann da geb ich zu, habe ich keine Ahnung.
Ja und dieser VA an meine Frau sovern Sie irgendwann mit frühesten 60 in Rente geht zahlt doch nicht der Gläubiger sondern mit Abzügen die Rentenversicherung.
Nun das dritte Zitat stamt so im Wortlaut nicht von mir sondern wurde mir so vorgegeben.

Nun das mit der Hubschrauberstaffel ist ein weiter hinweiß von mir gewesen um mal aufzuzeigen was in Deutschland so alles los ist.
Da wird von der KV 28 Milliarden überschuss Erwirtschaftet und aber die Leüte müssen betteln gehen.
Auserdem tue ich sowas um dem Gespräch auch hin und wieder von mir weg eine andere Richtung zu geben.
Aber ab und an lockere ich auch das ganze durch einen Witz auf.

Nun warte ich wieder auf den Hinweiß, dass man sich bitteschön nur auf Fragen hier beschäftigen möge denn für das was ich hier schreibne ist es das falsche Forum.


Gespeichert
 

Prinz Eisenherz

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 368
Re: Lebenshaltungskosten an einem Beispiel in der Inso
« Antwort #7 am: 15. März 2013, 23:15:34 »

So jetzt von mir aus, kann man das Thema auch abschließen.
Irgendwann wird es Langweilig.
Gespeichert
 

waldi

Re: Lebenshaltungskosten an einem Beispiel in der Inso
« Antwort #8 am: 16. März 2013, 08:25:27 »

Zitat
Es würde auch zu lange dauern, wenn ich die Antworten zuerst einmal vorschreiben würde den Text dann nach möglichen Flüchtigkeitsfehler durchsuchen und dann lol verkürzen würde.

Ach - und ich dachte, Sie verfügen über ein ausreichendes Zeitfenster.

Aber dies dafür zu verwenden, Ihren Text so verständlich zu gestalten,
dass nicht laufend Nachfragen unsereseits notwendig sind,
das sind wir Ihnen wohl nicht wert, oder?
Gespeichert
 

Prinz Eisenherz

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 368
Re: Lebenshaltungskosten an einem Beispiel in der Inso
« Antwort #9 am: 16. März 2013, 08:45:45 »

Nuja Zeitfenster.
Guten Morgen
ich werde mich auch in Zukunft nicht hinsetzen und alles vorschreiben und son Quatsch.
Ich habe zwar Zeit aber ich habe auch noch andere Hobbys.
Ich mäkel ja auch nicht bei anderen rum und schreib ihnen was vor.
Gespeichert
 

waldi

Re: Lebenshaltungskosten an einem Beispiel in der Inso
« Antwort #10 am: 16. März 2013, 08:55:45 »

Sie haben mal wieder vielleicht gelesen - aber nicht mit Verstand!

Ich schrieb nirgendwo, dass ich von Ihnen erwarte, die Texte jeweils 'vorzuschreiben',
sondern dass Sie sich entsprechend Zeit nehmen, die Texte 'verständlich zu gestalten'.

Nun gut, wenn Sie das also nicht wollen,
und wenn ich das dann als bodenlose Ignoranz einer Wertschätzung der Leserschar bezeichne,
dann ist dies eine meiner mir eigenen Untertreibungen.
Gespeichert
 

meister123

  • Grünschnabel
  • **
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 28
Re: Lebenshaltungskosten an einem Beispiel in der Inso
« Antwort #11 am: 16. März 2013, 14:14:23 »

Viel interessanter ist die "angebliche" Rentenhöhe, diese ist, zumindest in Deutschland, eher selten zu finden und Deine Ausführungen sind Gejammer auf sehr hohem Niveau.

Dazu noch die mangelhaften Ausführungen hinsichtlich der tatsächlichen monatlichen Belastungen.
Alleine die Kosten wie die unnütze Unfallversicherung kann sich der "arme" Rentner sparen.
Zumal der evtl. vorhandenen Pflegedienst zum größten Teil selbst getragen werden muss und erst bei Pflegestufe 2 genehmigt wird, dann aber eben mit einer entsprechenden Zuzahlung durch den Anspruchnehmer.

Kannst Du mir vielleicht kurz verraten, in welches berufliches Umfeld ich Dich einordnen kann?


Gruß
Gespeichert
 

waldi

Re: Lebenshaltungskosten an einem Beispiel in der Inso
« Antwort #12 am: 17. März 2013, 13:47:35 »

Eisenherz ist etwas zurückhaltend geworden mit zweckdienlichen Antworten. Vielleicht hilft dies weiter:
Zitat
ich nur den Beruf des Schweißers gelernt bzw. danach nur als Arbeiter tätig war
...
in einer Fabrik im schichtbetrieb gearbeitet
...
Zeiten meines Beruflebends indem ich gutes aber auch viel Negatives erfahren habe
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz