Ich würde mich bzgl . der Veröffentlichung nochmals jur. rückversichern. Nicht das irgendwelche Persönlichkeitsrechte o.ä. berührt werden und daraus noch "Schadensersatzforderungen" gegen Sie entstehen. Bin halt nur was meine pers. gemachten Insolvenzerfahrungen und dem entsprechenden Vorgeplänkel sehr, sehr vorsichtig und mißtrauisch geworden

Zum Titel:
Ein vollstreckbarer Titel ist eine öffentliche Urkunde, mit dem ein Gläubiger das Recht erwirbt, im Falle einer Zahlungsunfähigkeit des Schuldners, seine Forderungen durch eine Zwangsvollstreckung zu befriedigen.
Ein vollstreckbarer Titel wird z.B. nach Abschluss eines Klageverfahrens mit einem Urteil zugunsten des Gläubigers ausgestellt.
Sie habe das Recht (Titel) erworben gegen den "Stiefvater" vorzugehen.
Ihre Freundin ist Vertragsnehmer und somit Ansprechpartner Dritter.
Also sind das -nach meiner Auffassung- zwei unabhängige Rechtsgeschäfte.
Da der "Stiefvater" in der Insolvenz ist, vermute ich das da nicht viel, bis gar nichts zu holen ist.
Es scheint es mir unrealistisch das sich die Gläubiger von Ihnen (dem 2.ooo Plus Fisch) abwenden, um sich dem "Stiefvater" (den 340t€ Minus Fisch) zu angeln.
Gedankenansatz:
Ködern Sie einfach den "Stiefvater" mit der 2.000,- Prämie.
Was muß der tun: notariell eine Generalquittung o.ä. auf sämtlche Forderungen a.d. Geschäft unterschreiben. Da er in der Vergangenheit irgendwelche Dinger gedreht hat, könnte er unter umständen für die 2.000 offen sein. Aber Vorsicht: er ist ein Windhund
Aber bitte warten Sie ruhig auf ein Statement vom Paps. Er ist um ein Vielfaches versierter als ich.
Gruß Mandarin