"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zum Einstellen neuer Themen:
bitte wählt eine aussagekräftige Überschrift! Titel wie "Bitte helft mir!", "Ich habe Schulden!", "WICHTIG!", "Was meint Ihr?" o. ä. werden erfahrungsgemäß seltener beachtet / aufgerufen und sind nicht erwünscht. Ebenfalls nicht erwünscht sind Überschriften, die ausschließlich neugierig machen sollen und gegenteiligen Inhalt aufweisen. Dies schließt auch den Einsatz von durchgehender Großschreibung in Überschriften ein.

Autor Thema: Mindestsatz zum Leben...???  (Gelesen 8807 mal)

Xivender

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 2
Mindestsatz zum Leben...???
« am: 17. Juni 2008, 18:04:05 »

Guten Tag,

vielleicht können Sie mir meine Frage so beantworten.

Ich mache eine Ausbildung und bekomme c.a. 500 € Netto mit 160 € Kindergeld.

Also insgesamt stehen mir 660 € Monatlich zur Verfügung.
Davon gehen ab:

Miete: 295 €
Strom:44€
Telefon:15€

Arbeitsamt Mietsicherheit-Rückzahlung: 30 €
Anwalts - Raten : 30 €

Das macht c.a. 246 € die mir monatlich zum Leben bleiben.

Zu den 2 Ratenbeträgen:
Als ich noch Arbeitslos war hat mir das Arbeitsamt die Mietsicherheit geliehen, wovon diese noch c.a. 300 € bekommen.

Die Anwaltsraten sind durch einen verloren gegangenen Prozess erst vor kurzen entstanden, Insgesamt bekommt der Anwalt c.a. 340 € noch von mir.

Momentan reicht das Geld nicht wirklich aus, und ich habe im Internet etwas über Pfändungsfreigrenzen, e.c.t. gelesen.

Ich wollte fragen, ob es eine Möglichkeit gibt, dass ich z.B.: Nur noch 5 € monatlich an Raten an den Anwalt und an das Arbeitsamt zurückzahle, bis ich irgendwann mal wieder mehr Geld zur Verfügung habe.

Haben Sie da einen Tipp / Lösung für mich?
Gespeichert
 

MissTraut

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 9
  • Offline Offline
  • Beiträge: 680
Re: Mindestsatz zum Leben...???
« Antwort #1 am: 17. Juni 2008, 18:23:44 »

Hallo ... kurze Frage: Besteht evtl. die Möglichkeit, Wohngeldzuschuss zu erhalten ? Mal versucht einen entsprechenden Antrag zu stellen ?

Besteht evtl. noch eine Unterhaltspflicht seitens der Eltern ? Ausbildung jetzt Erstausbildung ?

Dies würde ich jedenfalls mal klären. Ansonsten solltest Du zwingend versuchen, die vorhandenen Schulden zinsfrei stellen zu lassen. Bei der zur Verfügung stehenden Summe ist eigentlich keine Rückführung möglich. Selbst wenn Du - und das ehrt Dich - diese EUR 5,00 zahlst werden diese auf die Zinsen verrechnet (davon gehe ich mal aus) und die eigentliche Hauptforderung wird nicht getilgt.

LG
MissTraut
Gespeichert
Bewältige eine Schwierigkeit
und du hältst einhundert andere von dir fern.
(Konfuzius)
 

Xivender

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 2
Re: Mindestsatz zum Leben...???
« Antwort #2 am: 17. Juni 2008, 20:58:22 »

Hallo,
Danke für die Antwort.

Das ist die Zweitausbildung, Unterstützzung von Eltern : Nein

BAB , Wohngeld, ALG III Zuschüsse, alles versucht, leider alles negativ.

Gibt es im Internet vielleicht so eine Art Musterbrief für die Zinsfreistellung?
Gespeichert
 

MissTraut

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 9
  • Offline Offline
  • Beiträge: 680
Re: Mindestsatz zum Leben...???
« Antwort #3 am: 17. Juni 2008, 21:09:35 »

Guggst Du hier :

http://www.caritas.bz.it/assets/images/content/070129_Schuldenbroschuere.dt_klein_0.pdf

z.B. oder googelst mal einfach nach den üblichen Schlagwörtern ... das schaffst Du schon  :wink:
Gespeichert
Bewältige eine Schwierigkeit
und du hältst einhundert andere von dir fern.
(Konfuzius)
 

Feuerwald

  • Moderator
  • weiß was
  • *****
  • Karma: 13
  • Offline Offline
  • Beiträge: 3181
Re: Mindestsatz zum Leben...???
« Antwort #4 am: 17. Juni 2008, 22:16:37 »

"Wohngeld, ALG II Zuschüsse, alles versucht, leider alles negativ."

Das kann eigentlich nicht sein. Haben Sie einen Antrag auf erg. Leistungen nach dem SGB II gestellt ? Wie sieht der Bescheid aus, nach dem Sie keinen Anspruch haben sollen?

Rechnen Sie mal
Regelsatz Sie + Regelsatz Kind + Kosten der Unterkunft inkl. Nebenkosten und Heizung.
Dann ziehen Sie von Ihrem Arbeitseinkommen mal 100 – 150 Euro als Freibetrag und noch so einiges mehr ab.
Da müsste sich doch ein Anspruch ergeben.


 
Gespeichert
- <a href="https://www.sido.org">Schuldnerberatung für Selbständige - Bundesverband Selbständige – sido! e.V.</a>

- <a href="https://www.sido.org/informationen/insolvenz.pdf">Ratgeber Insolvenz für Selbständige – Regelinsolvenz- Unternehmensinsolvenz</a><br>
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz