Einen Titel werden die alle haben, ohne Titel würde der GV NIE tätig werden.
Die Gerichte bekommen die Forderungen der Unternehmen mitgeteilt (Höhe, Posten, Aktenzeichen, ...)
Das Gericht veranlasst dan einen Mahnbescheid, ohne die Forderung auf begründung zu Prüfen. Solange alle Angaben vorliegen(Höhe, Positionen, etc.)gilt die Forderung erstmal als rechtens.
Diesen gerichtlichen Mahnbescheid bekommst du zugeschickt. Da hast du vier Wochen Zeit der Forderung im ganzen(der gesammten Forderung) oder in teilen(einzelne Positionen) zu wiedersprechen.
Erst nach eingang eines solchen Wiederspruches tritt das Gericht an den Gläubiger heran. Dieser muss dan beweisen das die gesammte Forderung, oder Teile rechtens sind, bzw. der Wahrheit entsprechen.
Sollte der Gläubiger dies nicht beweisen können verfällt die Forderung, oder teile.
Solte die Forderung oder teile daraus bewiesen werdeen können ergeht der gerichtliche Vollstreckungsbescheid(Titel). Sollte kein Wiederspruch eingelegt werden erget automatich nach vier Wochen der gerichtliche Vollstreckungsbescheid(Titel).
Der gerichtliche Vollstreckungsbescheid(Titel) wird dir ebenfalls zugesandt, und du hast auch hier niochmal die Möglichkeit zu wiedersprechen (kenne die Frist hierfür derweil nicht).
Erfolgt auch hier kein Wiederspruch ist "der Drops, für den Gläubiger, gelutscht".
Er hält seinen Titel in deer Hand und kan ab fortan den GV lossenden.
Der GV wird NUR dan tätig wenn Ihm der Gläubiger den entsprechenden Titel vorlegt, keine Sekunde früher!
Schau genau nach, im grunde musst du zu jedem fall, weswegen der GV zu dir kommt sowohl einen Mahn- wie auch Vollstreckungsbescheid vom Gericht zuhause haben.
Auf diesen Siehst du die Forderung aufgeschlüsselt (positionen) du siehst den Gläubiger, sein eigenes Aktenzeichen(der Forderung) und das Aktenzeichen des Gerichtes.
Solltest du keine Titel bei dir haben, bzw. nicht zu jedem Fall, weswegen der GV dich besucht, finde heraus ob es welsche gibt. Evnt. hast du die ja auch verbummelt, ungeöffnet etc. Ich habe auch ein Mahnbescheid ungeöffnet ignoriert :whistle: und mich im nachhinein gewundert :gruebel:, heut weiss ich es besser :respekt:.
Nun hast du folgende möglichkeiten.
A) Du findest zu allen einen Titel: dann finde heraus ob es auffälligkeiten bei den Gläubigern gibt - Adressen, Geschäftsführer,..., Forderungshöhen, Aktenzeichen, etc.
A.a) Gibt es ungereimtheiten: kontaktiere einen Anwalt. Wenn dem so ist sollte Ihm, wenn auf Insolvenz-, Finanzrecht spezialisiert, ein Licht aufgehen, den die Namen und Firmen sind denen hinlänglich bekannt. Es gibt zwar Neugründungen, die selbst die nicht kennen(selber erlebt) aber dies kommt eigentlich nur bei einem Namen unter den vielen verflochtenen vor.
Er kann dir da weiter helfen, wird nicht einfach, aber nicht unmöglich.
A.b) es gibt keine Ungereimtheiten: dann hast du einfach das unverschämte Pech wirklich Gläubiger "vergessen/verdrängt" zu haben und zudem alles sehr energievolle Gläubiger. Dennoch würde ich die Gläubiger, mit Forderungen, die Dir unbekannt vorkommen auffordern Ihre Forderung darzulegen(Grund etc.) ggf. mit einem Anwalt zusammen. Manchmal reicht ein unüberlegte klick im Internet schon aus und man ist einem Internetbetrüger aufgesessen(kommt nicht selten vor) Auch hier kann der Anwalt weiterhelfen, jedoch wird dies auch nicht einfach. Und im schlimsten Fall sind alle Forerunghen rechtens und du musst es ausharren.
B) Du findest nicht alle, oder garkeinen Titel: dann frag bei Gericht und erkundige dich nach dem GV, weil OHNE Titel, DARF er GARNICHTS machen.
B.a) Sollte der GV nachweislich ohne Titel seine Arbeit aufnehmen drohen ihm konsequenzen. Jedoch: Wo kein Kläger, da kein Richter. Sprich, wenn er das öfters so macht und kein Schuldner genauer nachprüft und bei Ungereimtheiten sich meldet wird es nie Rauskommen und er macht munter weiter.
B.b) Er ist im ""allerbesten"" fall dem Gericht überhaupt nicht bekannt. Dann gehört er mit zu der Abzock Methode und dein Geld ist futsch, die Forderungen da.
Hier gilt es Ihm das Handwerk zu legen, entsprechende Anzeige und gleich den Gläubigern mit.
Ich will nicht den Teufel an die Wand mahlen. Aber ich habe selber so einiges erlebt und von meiner TH so manchen gehört(auch soetwas eben) das ich da mittlerweile mehr als auf zack bin. Jede ungereimtheit macht mich stutzig und wird sofort überprüft und entsprechend, bearbeitet, gemeldet, zur Anzeige gebracht, etc.
Gute Recherche sollte in deinem Fall aber weiterhelfen. Und ganz so schlimm wird es wohl nicht kommen. Nicht unterkriegen lassen, keine Begriffe verwechseln (zur Not Muster eines Mahn-, Vollstreckungsbescheids im Internet ansehen), erkundigen (im Zweifel beim jeweiligen Amtsgericht!), und durchhalten!