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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Insolvenz und Schufa  (Gelesen 2972 mal)

man100

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Insolvenz und Schufa
« am: 17. Oktober 2007, 13:43:46 »

Hallo!

kann mir jemand sagen wie das mit dem schufa eintrag bei InsO läuft.

habe mitbekommen das der eintrag bei der schufa nach 3 jahren ab dem beschluß wo das verfahren aufgehoben wird gelöscht ist.   
« Letzte Änderung: 17. Oktober 2007, 17:51:43 von ThoFa »
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Feuerwald

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Re: Insolvenz und Schufa
« Antwort #1 am: 17. Oktober 2007, 13:48:05 »

« Letzte Änderung: 17. Oktober 2007, 17:52:13 von ThoFa »
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man100

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Re: Insolvenz und Schufa
« Antwort #2 am: 17. Oktober 2007, 14:25:32 »

Danke!

ich habe bei der schufa vorgesprochen, die haben mir gesagt das der eintrag restschuldbefreiung 6 jahre bleibt.

durch andere die auch ein verfahren am laufen haben,habe ich erfahren das der eintrag schon nach 3 jahren ab dem beschluß das das verfahren aufgehoben ist, gelöscht ist.  hat jemand die gleiche erfahrung gemacht?

Dank im vorraus!!!
« Letzte Änderung: 17. Oktober 2007, 17:52:33 von ThoFa »
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paps

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Re: Insolvenz und Schufa
« Antwort #3 am: 17. Oktober 2007, 19:57:15 »

Die Restschuldbefreiung(also nach den 6 Jahren) wird nach 3 Jahren gelöscht.
Deren Ankündigung (also nach Beendigung des Verfahrens) nach 6 Jahren (maximal bis zur erteilung oder Versagung der RSB).

siehe hier.

« Letzte Änderung: 19. Oktober 2007, 20:57:21 von paps »
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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man100

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Re: Insolvenz und Schufa
« Antwort #4 am: 19. Oktober 2007, 10:28:44 »


wie kann es dann sein,  das die eintragung bei der schufa bei manchen personen nach dem beschluß das das verfahren aufgehoben ist, nach 3 jahren gelöscht wurde?

es kann doch kein zufall sein, oder?
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paps

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Re: Insolvenz und Schufa
« Antwort #5 am: 19. Oktober 2007, 20:56:29 »

Wenn Sie den Link aufmerksam lesen, sehen Sie auch, dass alle Schritte der Insolvenz gespeichert werden.
Eröffnung: 3 Jahre
Aufhebung: 3 Jahre
Ankündigung der RSB:  6 Jahre (maximal bis zur Erteilung oder Ablehnung)
Erteilung der RSB: 3 Jahre
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

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