Hallo Hoppe,
natürlich darfst Du alleine ohne Schuldnerberatung versuchen mit den Gläubiger zu verhandeln.
Allerdings würde ich tunlichst vermeiden zu erzählen, dass Du was gespart hast.
Vielmehr würde ich in einem Schreiben auf die bevorstehende Rente Deines Mannes hinweisen und auch vorab errechnen wie hoch ihr pfändbar wärt. Bei Altersteilzeit bin ich mir hier nicht so sicher ob diese komplett unpfändbar ist, ich glaube nicht.
Allerdings kannst Du hier
http://www.sfz-mainz.de/dateien/fachinformationen/lohnpf_tabelle_euro_neu.htmmal schauen ( Nettolohn + 1 Unterhaltsberechtigte Person)
Solltet ihr nicht pfändbar sein, würde ich das in einem Schreiben mit vermerken und mitteilen, dass ihr aber durch Dritte die Möglichkeit habt eine gewisse Summe (diese würde ich vorab NICHT beziffern) als Vergleich anbieten zu können und gleichzeitig die Frage in den Raum stellen ob der Gläubiger damit einverstanden wäre und mit einer Einmalzahlung den Rest der Schuld erlässt.
Sollte der Gläubiger sich darauf einlassen könnt ihr anfangen um die Summe zu "pokern"
Beispiel: Nehmen wir den Gläubiger mit 1.200 Euro Rest.
Du bietest z.B. 300 Euro an.
Sollten sie damit NICHT einverstanden kannst Du auf 420 gehen, aber mit dem Vermerk, dass Du mehr wirklich nicht zusammenbekommst und ansonsten auch nicht mal mehr die 50 Euro pro Monat bezahlen kannst, weil eben der Mann in die Rente geht und ihr nicht mehr pfändbar seid (sofern dem so ist)
Was sind das für Gläubiger?
Bei privaten hat man oft sehr gute Chancen, Banken sind manchmal sehr hartnäckig, sehen aber in der Regel in bestimmten Fällen auch ein, dass der Spatz in der Hand oftmals besser ist als die Taube auf dem Dach.
Für solche Vergleiche braucht man Nerven und Verhandlungsgeschick und Geduld :-)
Versuchen könnt ihr es in jedem Fall.
lg
Smallville