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Autor Thema: p-konto  (Gelesen 2340 mal)

ballycoola

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p-konto
« am: 28. Oktober 2010, 17:14:34 »

hallo,
ich möchte mein konto in ein p-konto umwandeln, aber wer ermittelt denn den pfändungsfreibetrag.
mein mann hat einen 400€ job und meine tochter ist in der ausbildung.
reicht es, wenn ich die unterlagen (gehaltsabrechnung und ausbildungsvertrag) mit zur bank nehme, oder muss ich mir das irgendwo beglaubigen lassen?
ich selbst beziehe ALG1.(1412€)

ballycoola
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paps

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Re: p-konto
« Antwort #1 am: 28. Oktober 2010, 20:09:39 »

Die Freibeträge sind auf vorgeschriebenem Formular durch eine SB oder eine andere, analog §305 InsO, berechtigte Stelle auszustellen.
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 
 

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