Hallo!
Obwohl ich Zahlungseingaenge weit unter dem monatlichen Freibetrag habe und geringes Guthaben auf dem P-Konto (Eingang + Guthaben zusammen uebersteigt nie den Freibetrag) hat die Sparkasse nun ca. 300 Euro blockiert.
Sie sagen man muesste das Konto jeden Monat leerraeumen. Einmalig kann Guthaben uebertragen werden, aber nach 2 Monaten wird es auf jeden Fall OHNE Freibetrag gepfaendet. Also laesst man ueber 2 Monate ein Guthaben von auch nur ein paar Euro drauf (weil man am Geldautomaten ja min. 5 Euro holen muss) so sind diese WEG!
Die Sparkasse beruft sich auf ihre Bedingungen zum P-Konto:
"Hat der Kontoinhaber sein pfändungsgeschütztes Guthaben bis zum Ende des Kalendermonats nicht aufgebraucht, wird der verbleibene Guthabenrest EINMAL in den Folgemonat übertragen und steht ihm dann zusätzlich zum geschützten Monatsguthaben zur Verfügung. Dadurch erhöht sich einmalig der geschützte Freibetrag des Folgemonats"
Ich habe das so verstanden, dass Guthaben + Eingang unterhalb der Freigrenze dann aber auf jeden Fall durch den neuen Freibetrag geschützt ist, und dieser Satz nur fuer Guthaben ueberhalb der Freigrenze relevant ist.
Ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass man sein Konto immer komplett leerraeumen soll und andersfalls man zwar Guthaben auf dem Konto hat aber nicht sehen kann wie viel, da ein Teil davon gepfaendet ist. Dies wird weder im Onlinebanking noch am Geldautomaten angezeigt, d.h. man muss immer selbst mitrechnen (nach Regeln die die Sparkasse aber nicht offenlegt, wie markieren die "altes" und "neues" Geld?) oder schauen wie viel Geld rauskommt. Ist das wirklich so beim P-Konto oder behält die Sparkasse mein Geld zu unrecht?
Wer hat Erfahrungen?
Moin Moin
Genau genommen ist das ganz einfach!
Als Beispiel nehmen wir mal an, das deine Pfändungsgrenze mit 1025€ festgelegt wurde.
Am letzten Tag im Mai 2012 erhälst du 1000€ Lohn/Gehalt. Der ist für den Juni, wo du deine täglichen Sachen von finanzierst. Du brauchst im Juni aber nur 900€. Nun am Monatsende Juni erhälst du wieder 1000€ Lohn/Gehalt. Am Beginn von Monat Juli 2012 hast du somit 1100€ auf deinem Konto und verbrauchst wieder nur 900€ im Juli. Am letzen Tag im Monat Juli hast du somit noch 200€ "Guthaben" auf deinem Konto.
An diesem Tag erhälst du aber auch den Lohn/Gehalt aus dem Monat Juli von 1000€. Am Abend des letzten Tages im Juli hast du somit 1200€ auf deinem Konto. Es naht der 01. August 2012. Auf deinem Konto liegt ein Pfändungs und Überweisungsbeschluß von zB. 2587€. Du hast aber jetzt 1200€ auf deinem Konto.
Die Bank rechnet, weil sie muß, kann sich nicht wehren, 1000€ Lohn/Gehalt (aus Monat Mai - zum Leben in Monat Juni) minus 1025€ Freibetrag plus 100€ nicht ausgezahlt/abgehoben, macht = 75€, die dann gemäß des Pfändungs und Überweisungbeschlußes dann abgeführt werden.
Hoffentlich habe ich das gut beschrieben.
Es ist somit wichtig, das man das verbleibende Geld (Lohn/Gehalt) auf dem Konto im Folgemonat (hier Juli) vor dem Neuen Lohn/Gehaltseingang abhebt.
Man muß jetz rechnen und nur weil eine Bank Bank heist, heist das noch lange nicht, das die rechnen können.
Für den Lohn/Gehalt des Monats Juni (Auszahlung am letzten im Juni, verfällt das Geld erst nach den Lohn/Gehaltseingang für August 2012 bzw. am 01.Sept. 2012.
Der Liebe Gott ist gut, nur das Bodenpersonal läst zu wünschen übrig # Das Gestz ist gut, nur das Bankpersonal ist oft, obwohl vom Fach, damit überfordert.
Noch eine kleine Anmerkung:
Als ich im August 2011 ein P-Konto eingerichtet habe, haben dir mir Formulare ausgehändigt, die noch die alten Freigrenzen bis Juni 2011 hatten.
Also;
:rougi: Meine Bank :rougi: weis alles und ich vertrau :nono: ihr :nono: , gehört der Vergangeheit an. Das sind :hi: Wirtschaftsunternehmen :hi: wie Bäcker, Eisenhändler, Dachdecker und in erster Linie sich :wiegeil: selbst :wiegeil: :wiegeil: verpflichtet und nicht dem Kunden.
Gruß
Nix-mit-Inkasso