:gruebel:Nun sitz ich hier ich armer Tohr und grüble nach :uneinsichtig:
Nun ich gebe mal was von mir.
Ich denke mal darüber gerade nach, jetzt zu Beginn des Jahres ist auch die Zeit wo viele Rechnungen auf Bürger zukommen.
Da gibt es zum einen die Mietnebenkostenabrechnung und zum anderen die Mittlerweile hohen Energiekosten.
Viele Bürger erhalten aber auch vom Finanzamt keine Steuerrückerstattung sondern müssen draufzahlen.
Nun denke ich gerade daran, dass es auch Bürger betrifft, die in Insolvenz leben.
Es gibt aber auch unter den Insolventen Personenkreis auch viele die wegen Arbeitslosigkeit oder anderen Sozialen Dingen nicht das Glück haben nichts oder nur wenig Gepfändet zu bekommen.
Klar kenne ich Sie auch die Liste dessen welche Verpflichtungen ein Verschuldeter in Insolvenz lebende Person hat um seine Schulden in sechs Jahren redlich abzutragen.
Neben den eigenen Bemühungen gibt es dafür ja auch die Pfändungstabelle.
Derzeit Beschäftig mich aber die Frage ob jemand der über ein eigenes Einkommen verfügt und dem jeden Monat den aufgrund seines Einkommens in der Tabelle stehenden Betrag gepfändet bekommt mit verbleibenden Pfändungsfreien Einkommen bei steigenden Lebenshaltungskosten zurande kommt.
Ich gehe jetzt mal davon aus jemand ist Rentner, wie ich und befindet sich noch nicht in der WVP
Aufgrund seiner Rente ist er aber Einkommensteuerpflichtig und muss nach Abzug seiner Pfändung auch noch ans Finanzamt einmal Jährlich eine Nachzahlung an FA tätigen.
Nun muss diese Person ja auch dafür Sorge tragen, dass er dafür das Geld zusammenhat wenn dann Fällig ist.
Daneben ist ja auch jetzt die Zeit, wo alle Rechnungen der Energieunternehmen auf Bürger zukommen.
Gehe ich mal davon aus, dass jemand der alleinstehend ist, wie ich eine Zweizimmerwohnung im einer Größenordnung von um 60 Qm bewohnt und eine sogenannte Warmmiete um 450,00 € zahlt.
Nun ist dies ja eigentlich ja nicht die gesammte Miete.
Im Einzelfall kann es da ja auch zu Nachzahlungen an den Vermieter kommen.
Nun wohnt dieser Bürger aber schon lange in einem Haus was nicht Isoliert ist.
Er hat eine Gasetagenheizung und Verbraucht auch wegen der in den letzten Jahren kälteren Winter auch mehr.
Jeder Bürger bezahlt ja für Strom und Gas einen Abschlag der auf den Verbrauch des zurückliegenden Jahr ausgerichtet ist.
Das aber kann ja für eine Wohnung durchaus bedeuten, dass man monatliche Abschläge für beides um 150 € oder mehr hat.
Dazu kommen aber auch noch andere Lebenshaltungskosten.
Nun gehe ich aber mal davon aus, jemand bekommt in dieser Zeit irgendwoher einen kleineren Geldbetrag und muss ihm Abführen.
Frage, findet jemand, dass dann noch Gerecht.
Läuft eine Insolvente Person bedingt durch diese Kosten nicht Gefahr in einer Insolvenz nochmal so Pleite zu werden, dass er tatsächlich auf der Strasse landet.Wer mag was dazu Schreiben ?
