"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zur Suchfunktion:
Unser Forum bildet mit der Vielzahl der Beiträge seiner Teilnehmer eine umfangreiche Wissensdatenbank zum Thema "Schulden & Co.". Nutzen Sie daher die Suchfunktion (nur für registrierte Mitglieder), um festzustellen, ob Ihr Problem schon mal besprochen und gelöst wurde. Das ist oftmals der schnellste und effektivste Ansatz, um zu einer Lösung zu gelangen. Die erweiterten Suchoptionen bieten die Möglichkeit, Suchbegriffe zu verknüpfen oder gezielt nur bestimmte Bereiche zu durchsuchen.

Autor Thema: Was kann in nichtehelicher Lebensgemeinschaft gepfändet werden?  (Gelesen 2253 mal)

Thomas69

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 1

Hallo,
ich werde demnächst aufgrund meiner Schulden - die ich durch Spielsucht aufgebaut habe - wohl in Privatinsolvenz gehen müssen, da ich die offenen Bankkredite (ca. 150TEU) nicht mehr tilgen kann. Auch bin ich seit 4 Wochen arbeitslos.
Ich wohne mit meiner Freundin schon seit einigen Jahren zusammen.
Da der Gerichtsvollzieher wohl zuerst bei mir nach pfändbaren Sachen sehen wird, habe ich Angst, dass durch meine Insolvenz auch eventuell Hab und Gut meiner Freundin gepfändet wird. Die kann ja aber nichts dafür. Auch besitze ich eigentlich gar nichts mehr. Die wesentlichen Hausratsgegenstände (Computer, Drucker, Waschmaschine sowie Schmuck und Antiquitäten) gehören alle meiner Freundin. Im Zweifel kann Sie das allerdings nicht mehr beweisen. Wer hat schon einen Kaufbeleg für einen antiken Schrank, den er einmal geerbt hat oder Belege für Jahre alten Schmuck.

Welche Vorkehrungen muss ich treffen, damit nichts von meiner Freundin gepfändet wird? Und soll ich dann gleich die eidesstattliche Versicherung beim Gerichtsvollzieher abgeben? Oder wie muss ich vorgehen um in Privatinsolvenz zu gehen?

Vielen Dank für eure Hilfe!
Gespeichert
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Re: Was kann in nichtehelicher Lebensgemeinschaft gepfändet werden?
« Antwort #1 am: 19. März 2009, 17:47:43 »

Sicherlich werden sie doch, als sie zusammengezogen sind ein Vermögensverzeichnis erstellt haben, das Auskunft darüber gibt, wer was mitgebracht hat, falls es mal "in die Brüche" gehen sollte.

Wenn  eine Inso notwendig, was anzunehmen ist, wird, sollte als erstes die Spielsucht attestiert sein um allen Eventualitäten aus dem Weg zu gehen.

Danach eine Schuldnerberatung aufsuchen.
Einen außergerichtlichen Einigungsversuch durchführen lassen.

Dann folgt das Verfahren.
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz