Zunächst ein mal Willkommen hier im Forum
ich finde es schade, dass du nicht offen dazu stehen kannst, dass es hier eigentlich um dich geht und du deine Freundin vorschiebst. Das Forum ist hier anonym und keiner wird dich an den Pranger stellen. Im Grunde weiss hier eh jeder, dass es um dich selbst geht, denn deine Aussagen widersprechen sich in jedem geöffneten Thread!
Ich persönlich fände es auch lieb, wenn du nicht wegen jeder neuen Frage ein komplett neues Thema öffnen würdest, so geraten vielleicht andere wichtige Fragen oder Themen schnell ins Abseits und werden eventuell nicht mehr gelesen oder beantwortet. :rougi:
Versandhäuser müssen in jedem Fall mit in der Insolvenz angegeben werden, unabhängig davon, ob du die Raten weiter zahlst oder nicht. Dein TH wird diese dann anschreiben und sie nach der Höhe der Schulden fragen. Entweder geben die Versandhäuser die Höhe dann mit an oder machen von Ihrem Eigentumsvorbehalt Recht. Das heisst du musst die bereits angezahlte Ware auf eigene Kosten wieder an das Versandhaus zurück senden. Bei einer Küche würde das ziemlich teuer werden (Transportkosten). Die geltliche Differenz, würde ebenfalls noch von dir gefordert werden.
Bei mir war das der Fall, mein TH hat mir allerdings den Tip gegeben, den Artikel um den es ging bzw. mein Kundenkonto auf jemand anderen umzuschreiben, in dem Fall meine Mutter. In Absprache mit dem Versandhaus war dies auch ohne Probleme möglich. Ich zahle weiter die Raten von meinem nicht pfändbaren Einkommen und offiziell gehört die Ware nicht mir.
Lg