Hallo,
am 5.8.2008 wurde mir die Restschuldbefreiung erteilt. Gestern bekam ich von meiner Rentenversicherung ein Schreiben,wonach die KKH Allianz Sie um die Verrechnung ihrer Forderung(aus dem Jahr 2000)ersucht.
Zitat."Wir beabsichtigen in Ausübung pflichtgemäßen Ermessens,dem Ersuchen nachzukommem
und .......... den Betrag in Höhe von 772,10 Euro in Raten von monatl. 391,88Euro von Ihrer laufenden Rente einzubehalten."
Der Betrag setzt sich wie folgt zusammen:
1. Forderung KKH (aus Jahr 2000) : 360,96 (Stimmt nicht mit Tabelle überein)
2. Säumniszuschläge (bis 15.12.2009) 409,04
3. Verwaltungsgebühren 2,10
Summe 772,10
Säumniszuschläge werden ab 16.12.2009 weiterberrechnet (3,58Eu/Monat.
Vom Gericht wurde mir am 2.6.2004 mitgeteilt,daß diese Forderung der KKH als"unerlaubte Handlung" angemeldet wurde und von mir fristgemäß Widersprochen wurde.Seitdem habe ich von der KKH nie wieder etwas gehört. Eine Feststellungsklage hat es nicht gegeben
Nun Staune ich,daß die KKH sich über 3. an mich wendet. Habe gestern bei der RV angerufen und erfahren,daß die KKH schon mal am 6.1.2003 dort angeschrieben hat(obwohl Schriftverkehr über IV gehen müsste).
Nun meine Fragen:
1. mit wen sollte ich schriftl. in verbindung treten RV od. KKH
2. Wie kann ich mich auf die RSB berufen
Denn wenn ich die Frist verlaufen lasse und die RV mir Geld abzieht bekomme ich es nie wieder.
In dem Schreiben wird sich auf folgende Gesetze berufen:
& 51 SGB I
& 52 SGB I
& 24 SGB X
Ich habe das Gefühl,Daß die KKH auf Dummenfang geht.
Vielleicht kann mir jemand Hinweise geben?
MfG Rudolf 61