Hallo,
leider bin ich finanziell nicht sehr gut organisiert -was man ansonsten nicht von mir sagen kann. Vermutlich weil ich als Kind nie glernt hatte, mit Geld umzugehen.
Folgende Problematik habe ich:
Ich bin gerade frisch geschieden und muß entsprechenden Geschiedenenunterhalt zahlen. Habe ich auch kein Problem mit, da ich das nur fair empfinde ... und mich nicht im Bösen von meiner Frau getrennt habe sondern weil wir uns "auseinandergelebt" haben.
Aus diesem Grund wird auch weiterhin Kontakt bestehen.
Das zu Hintergrund, nun mein eigentliches Problem:
Während der Ehe habe ich einige Kredite aufnehmen müssen - die aber ALLE auf meinen Namen laufen - meine Frau wurde weder als Bürge noch Mitkreditnehmer eingetragen. Noch vor meiner Ehe gab es einen Kredit der über eine Hypothek auf das Haus meienr Eltern abgesichert ist.
Nun bin ich aber gezwungen, Prioritäten zu setzen, da ich nicht den Geschiedenenunterhalt und die diversen Ratenkredite sowie den über Hypothek abgesicherten Kredit gleichzeitig bedienen kann.
Was passiert nun? Momentan sind noch alle Gläubiger ruhig, da bisher alles im Normalrahmen läuft. Wenn ich jedoch jetzt die Unterhaltszahlung aufnehme, muß ich bei den Krediten priorisieren. Wie ghet dies von statten?
Ich stelle mir dies so vor - ob`s so funktioniert, bitte mitteilen:
1. Ich zahle den Unterhalt nicht - dann wird meine Frau pfänden - laufender Unterhalt ist vorrangig, sofern keine anderen Pfändungen vorher bedient wurde.
2. Ich stelle die Rückzahlung von 2 Krediten ein - was passiert dann? Wird dann spätestens nach 3 Monaten die Gesamtsumme fällig, die dann mittels Pfädnung beim AG ebenfalls geltend gemacht wird? Dort ist aber die Unterhaltspfädnung, die ja vorrangig bedient wird.
3. Den Hypothekenkredit würde ich seprat von dem mir bleibenden Entgelt bezahlen damit meine Eltern keine Probleme bekommen.
Wäre das so machbar? Kann eine Bank mich in die PI "zwingen"? Was passiert dann? Mir ist bekannt, daß der IV das gesamte Nettoeinkommen bekommt und auf die Gläubiger aufteilt. Fällt hierunter auch meine Frau oder kann der IV nur den Differenzbetrag zwischen meinem Netto und dem Unterhalt aufteilen?
Hört sich sicherlich alles sehr verworren an, aber iwe gesagt, ich bin leider kein experte hier und möchte quasi alles richtig machen.
Gibt es eine andere Möglichkeit aus diesem Dilemma herauszukommen?
... übrigens noch eine Anmerkung: Die Differenz zwischen der Unterhaltszahlung an meine "Ex" und dem pfädnungsfreien betrag ist relativ gering (wenn man vom "normalen" Betrag ausgeht). Kann eine Bank zum Beispiel beantragen, den Unterhalt, der ja betragsmäßig fix ist, nicht vom Betrag der der Pfädnung zur Verfügung steht zu begleichen, sondern zu "beantragen", mir einen erheblich niedrigeren pfändungsfreien Betrag zu überlassen, da ja das Gericht "theoretisch" bei der Unterhaltspfändung ein erheblcih niedrigeres Netto, welches mir bleiben darf, festlegen könnte?
Ich bin wirklich für alle Hinweise, die bitte auch sachlich und fundiert sind, dankbar.