Hallo zusammen, und liebe Helfer hier im Forum,

ich habe mal wieder eine, nein zwei Fragen. :gruebel:Wir sind vor einiger Zeit mit einem Beratungshilfeschein zu einem Anwalt gegangen, der meinem Mann bei der Inso behilflich ist.
Mein Mann hat auch Schulden bei dem Finanzamt, die hatten ihm letzten Sommer mal das Kto. gesperrt weil er seine hohe Rate etwas verkleinert hat. Daher hat uns der Anwalt geraten, wenn wir das nicht wieder wollen, sollten wir vorerst die Raten weiterzahlen. Das war am 23.Nov. 2007. Da wir allerdings die HAuptschuld ziemlich fertig bezahlt hatten und es dann nur noch ca. 1700 Euro Verzugszinsen waren, haben wir dem Finanzamt einen Brief mit der Bitte um Erlaß der Zinsen gebeten und ob wir bis zu dieser Entscheidung nur noch 100,- Euro mtl. statt 360,- zahlen können.
Wir haben Anfang Dez. keine Antwort erhalten und so wagten wir es am 15.Dez. 2007 nur 100,- Euro zu überweisen. Kurz vor Weihnachten rief dann bei uns das Finazamt an, mein Mann hat mit dem MAnn geplaudert und am Ende kam heraus das er evtl. die Hälfte der Verzugszinsen erlassen könnte, aber das muß er erst mit seinem Chef besprechen, er wollte sich wieder melden. Seitdem haben wir nichts mehr gehört, wir sind mittlerweile sicher, das der Anwalt das Finazamt schon benachrichtigt hat, das eine Inso ansteht. Ich hoffe, ich habe alle wichtigen Details angegeben.
Meine Frage lautet nun: Was macht das Finanzamt, müssen wir jetzt immernoch mit einer Kto-Sperrung oder ähnlichem rechnen?????
Meine 2. zweite ist: Diese Woche kam jetzt ein Schreiben vom Anwalt in dem er uns hinweist:
"In Ihrem Fall ist nicht die Summe aller Forderungen außergewöhnlich, jedoch aber die Anzahl der Gläubiger insgesamt einerseits sowie andererseits der Zeitraum der Entstehung. Ein Strafrechtlich oder aber Insolvenzrechtlich vertretener Gläubiger könnte bei der Auswertung dieser Liste und der Entstehungsdaten sowie Menge der Gläubiger auf die Idee kommen, dass Sie in einigen Fällen oder auch nur in wenigen Fällen in Kenntnis Ihrer Zahlungsunfähigkeit neue Verbindlk. eingegangen sein könnten. Dies hätte im ersten Schritt zur Folge, dass man an den Strafbestand des Eingehungsbetruges denken könnte."
Meine Frage hierzu: Passiert es öfter das in solchen oder ähnlichen Fällen, die Inso gefährdet ist. Was kann passieren??
Ich hoffe Ihr könnt mir helfen.
liebe Grüße an alle
Penelope