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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Schuldnerberatung nicht sehr informativ!WER KANN MIR KLARHEIT VERSCHAFFEN?  (Gelesen 26459 mal)

Biene72

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Schuldnerberatung nicht sehr informativ!WER KANN MIR KLARHEIT VERSCHAFFEN?
« Antwort #60 am: 13. Februar 2007, 19:36:39 »

Ja der Antrag ist im Preis mit inbegriffen. Er hat uns alles detailliert aufgelistet...+ Auslagen+ Mehrwertsteuer.Sie denken also auch das es vor Ort besser ist als Online? :denken: [addsig]
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paps

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Schuldnerberatung nicht sehr informativ!WER KANN MIR KLARHEIT VERSCHAFFEN?
« Antwort #61 am: 13. Februar 2007, 20:23:08 »

ist doch zumindest vom Preis so?

Wenn er dann noch Ahnung hat, sollte es schon passen.[addsig]
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

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Biene72

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Schuldnerberatung nicht sehr informativ!WER KANN MIR KLARHEIT VERSCHAFFEN?
« Antwort #62 am: 18. Februar 2007, 09:51:27 »

Wir hätten jetzt ein Haus zur Miete gefunden welches erst zum August bezogen werden kann...wie ist das wenn wir jetzt Insolvenz beantragen? muss man dem Treuhänder dann auch schon von dieser Wohnung in Kenntniss setzen? es könnte ja sein das das Insolvenzverfahren bis dahin schon abgeschlossen ist und dann müsste der Vermieter ja nichts davon erfahren oder? oder lieg ich da falsch?[addsig]
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paps

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Schuldnerberatung nicht sehr informativ!WER KANN MIR KLARHEIT VERSCHAFFEN?
« Antwort #63 am: 18. Februar 2007, 17:47:14 »

Wenn Sie jetzt beantragen, ist das Verfahren mit Sicherheit im Augudt noch nicht zu Ende.
Sie sollten also beim Mieten mit offenen Karten spielen, wenn Sie danach gefragt werden.[addsig]
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

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Biene72

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Schuldnerberatung nicht sehr informativ!WER KANN MIR KLARHEIT VERSCHAFFEN?
« Antwort #64 am: 18. Februar 2007, 19:52:04 »

naja...mit offenen Karten haben wir es jetzt schon ein paar mal probiert...denke nicht das wir dann ne Chance haben :-? der Anwalt meinte aber das das Verfahren höchstens 3 Monate dauert...ist dem nicht so?[addsig]
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Feuerwald

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Schuldnerberatung nicht sehr informativ!WER KANN MIR KLARHEIT VERSCHAFFEN?
« Antwort #65 am: 18. Februar 2007, 19:57:20 »

soll denn der neue Mietvertrag für das Häuschen noch  v o r  oder erst  n a c h  Eröffnung unterschrieben werden ?

Bei Mietverträgen, die nach Eröffnung des Insolvenzverfahresn eingegangen werden, erübrigt sich eine Erklärung des TH nach § 109 InsO.

Was nicht heißt, ein TH könnte nicht dennoch auf solche Gedanken kommen.

Probs könnte allenfalls die Mietkaution machen, die sollte halt irgendwie ...


MfG
Feuerwald
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Biene72

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Schuldnerberatung nicht sehr informativ!WER KANN MIR KLARHEIT VERSCHAFFEN?
« Antwort #66 am: 18. Februar 2007, 20:06:52 »

naja...wir bekommen jetzt einen Vormietvertrag weil noch nicht so sicher ist ob das Haus auch bis zum August fertig renoviert ist...dieser Vertrag verpflichtet dann aber zu einem Mietvertrag...das Problem ist jetzt auch das sie eine Selbstauskunft wollen wo die Anschrift des jetzigen Vermieters(den wir ja nicht haben, aber nichts von unseren Problemen erzählt haben), ob schon Insolvenz war oder ist und eine Bankauskunft verlangt wird...naja...wenn ich Insolvenz NEIN und Bankauskunft angebe(haben keine Schulden bei der Bank)ist es ok da ich ja noch nicht sicher sagen kann ob es zu einer Insolvenz kommt(theoretisch)...oder ist das dann Täuschung wenn ich schon vermute das es zu einer kommen wird? ich bin jetzt echt wieder am heulen denn in dem Moment wo man die Wahrheit sagt nimmt einen keiner obwohl das komplette Einkommen meines Mannes nicht pfändbar ist aber wer keine Ahnung von der Materie hat, hat einfach zu große Angst sein Geld nicht zu bekommen....obwohl die Vermieter super nett sind und uns unbedingt haben wollen als Mieter...ich hadere jetzt echt mit meinem Gewissen und andererseits steht das Wohl der Familie auf dem Spiel ;-( wenn ich aber warte mit dem Mietvertrag bis die Inso eröffnet ist, würde ich ja bei der Selbstauskunft lügen und somit eine fristlose Kündigung riskieren...echt prikär das ganze:-(...weis nicht was richtig oder falsch ist:-([addsig]
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Biene72

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Schuldnerberatung nicht sehr informativ!WER KANN MIR KLARHEIT VERSCHAFFEN?
« Antwort #67 am: 18. Februar 2007, 22:07:12 »

noch eine Frage...hab gerade diesen Text im Net gefunden...
Zitat:
Wenn Mieter/innen zum Zeitpunkt des Eröffnungsantrags noch nicht im Besitz der bereits angemieteten Wohnung waren, räumt die Insolvenzordnung (InsO) den Mieter/innen sowie dem Vermieter das Recht ein, vom Mietvertrag zurückzutreten.



 


würde dies in unserem Fall bedeuten, das wenn die WVP bei Einzug im August noch nicht erreicht ist, die Vermieter vom Mietvertrag zurücktreten können?....ich finde schon das dies diskriminierend ist wenn dem so ist ;-( [addsig]
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ThoFa

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Schuldnerberatung nicht sehr informativ!WER KANN MIR KLARHEIT VERSCHAFFEN?
« Antwort #68 am: 20. Februar 2007, 01:22:10 »

Hallo,

nein bitte richtig lesen, dort steht \"zum Zeitpunkt des Eröffnungsantrages\", damit ist die Eröffnung des Insolvenzverfahrens gemeint, die WVP beginnt erst nach Ende des Insolvenzverfahrens.

MfG

ThoFa[addsig]
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Biene72

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« Antwort #69 am: 21. Februar 2007, 20:34:22 »

nein...ich hab das schon richtig gelesen...es ist ja theoretisch so...wenn ich jetzt schon einen Vorvertrag mit einem Vermieter mache und später dann einen Mietvertrag(Einzug ist ja erst im August), bin ich ja noch nicht IM BESITZ der BEREITS ANGEMIETETEN Wohnung...das ist doch dann so richtig oder? und wie ist dies mit dem IV? wenn denn im August der größte Teil des Insolvenzverfahrens geschafft ist, muss er dann unbedingt die Vermieter mit einbeziehen? Kann man sich darüber mit dem IV einigen? oder hat man einfach Pech gehabt?[addsig]
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ThoFa

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Schuldnerberatung nicht sehr informativ!WER KANN MIR KLARHEIT VERSCHAFFEN?
« Antwort #70 am: 22. Februar 2007, 01:19:28 »

Hallo,

Sie verstehen das falsch.

Nur wenn Sie bis zur Eröffnung der Insolvenz (nicht der Beginn der WVP) noch nicht in der Wohnung drin sind, hat der Vermieter ein Wahlrecht. Sobald die Insolvenz eröffnet ist, besteht dieses Wahlrecht nicht mehr.

MfG

ThoFa[addsig]
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Biene72

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Schuldnerberatung nicht sehr informativ!WER KANN MIR KLARHEIT VERSCHAFFEN?
« Antwort #71 am: 25. Februar 2007, 17:52:29 »

Frage zum bemühen um einen Arbeitsplatz...ich bin momentan arbeitslos gemeldet und hab wirklich schon so gut wie alle Firmen durch...weis nicht mehr wo ich mich noch bewerben sollte:-(...wie ist das denn wenn man zusätzlich 4 Kinder im Alter zwischen 10 und 5 Jahren hat? muss man dann auch jede Arbeit annehmen? auch wenn man z.B. nur ein Auto hat? und sich der Lohn den man verdient vielleicht nicht mal rentiert wenn man noch Kosten für ein Auto und Benzinkosten wegrechnet? zählt denn die \"Hausfrau\" nicht als \"Arbeitsstelle\"? nicht das ich nicht arbeiten möchte denn ich möchte sogar gern wieder arbeiten aber mit 4 Kindern hat man so gut wie keine Chance auf dem Arbeitsmarkt...leider :-?
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« Antwort #72 am: 25. Februar 2007, 17:59:33 »

noch was vergessen...wir haben jetzt am Do. Termin beim Anwalt der dann gleich das außergerichtliche Einigungsverfahren einleitet...kann es sein das Ämter wie z.B. die Landesboden innerhalb kürzester Zeit uns noch schnell die Eigenheimzulage sperren kann(die ja am 15. März fällig wird) obwohl wir dann zu diesem Zeitpunkt mit keinerlei Raten in Verzug sind?...dann wäre es wohl doch sinnvoller noch zu warten....
und noch eine Frage: letzte Wo. war der Gerichtsvollzieher da und meinte das wir Ende März einen Termin zur Eidestattlichen Versicherung bekommen(mein Mann). Wenn das außergerichtliche Einigungsverfahren noch läuft, muss er dann dieses trotzdem noch ablegen? und wenn ja, läßt es sich irgendwie verhindern außer das ich 1000.-EURO bezahlen müsste? der Gerichtsvollzieher meinte auch das wir doch den Gläubiger nochmal anschreiben sollen und um eine Ratenzahlung bitten sollen aber wenn der Anwalt den Gläubiger dann schon angeschrieben hat wär das ja sinnlos und die eidesstattliche Versicherung...was soll das dann noch bringen für ihn wenn er das Schreiben hat das wir Insolvenz anmelden? kann ich das irgendwie stoppen? welche Nachteile entstehen uns durch diese eidesstattliche Versicherung? kann der Arbeitgeber meinen Mann dadurch kündigen? er ist jetz schon 12 Jahre bei der Firma beschäftigt und das wäre unser totales Aus....[addsig]
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Feuerwald

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Schuldnerberatung nicht sehr informativ!WER KANN MIR KLARHEIT VERSCHAFFEN?
« Antwort #73 am: 25. Februar 2007, 18:53:54 »


\"zählt denn die \"Hausfrau\" nicht als \"Arbeitsstelle\"?\"

Man sieht ja wie Nixa gerade dem Scheiterhaufen übergeben  wird.

Es heißt soweit \"zumutbar\".

Nun ließe sich – gerade in unserer neuen Epoche, in der die Familie und die Kindererziehung dem allmächtigen Geld untergejocht wird – freilich darüber philosophieren, ab wann und in welchem Umfang die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit bei 4 Kindern zumutbar erscheint. Ich denke mal die alten Vorgaben in den Kommentarten zur InsO sind seit Hartz IV hinfällig. Es dürfte bald soweit sein, dass Kinder ab 12 Monate in Betreuungsanstalten abzuliefern sind, damit \"Karriere\" gemacht werden kann. Ein bitter Hohn ! Von wegen Wahlfreiheit.

OK, eben der eigentlichen Erwerbsobliegenheit, gibt es noch den § 296 Abs. 1 InsO. Eine Versagung wegen Verstoß gegen die Obliegenheiten setzt immer auch voraus, dass die Insolvenzgläubiger dadurch wirtschaftlich beeinträchtigt wurden. Wer 4 unterhaltspflichtige Kinder hat, genießt einen recht hohen unpfändbaren Betrag. Wird also bspw. ein ggf. zumutbare stundenweise Erwerbstätigkeit, bspw. an der Kasse im Supermarkt auf 400 Euro nicht angenommen, werden die Insolvenzgläubiger durch den Verstoß nicht wirtschaftlich beeinträchtigt.

Das alles ist aber eine Gradwanderung. Einen Befehl kann und wird Ihnen keiner erteilen, die Obliegenheiten sind frei und unter eigener Verantwortung und Abwägung zu erfüllen.

Tun Sie Ihre Pflicht als Mutter, das ist die erste aller Pflichten.

MfG
Feuerwald

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Feuerwald

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Schuldnerberatung nicht sehr informativ!WER KANN MIR KLARHEIT VERSCHAFFEN?
« Antwort #74 am: 25. Februar 2007, 19:01:04 »

\"muss er dann dieses trotzdem noch ablegen?\"

- ja, das allg. Vollstreckungsverbot greift in der AEV-Phase noch nicht.

\"der Gerichtsvollzieher meinte auch das wir doch den Gläubiger nochmal anschreiben sollen und um eine Ratenzahlung bitten sollen \"

- nein.

\"aber wenn der Anwalt den Gläubiger dann schon angeschrieben \"

- eben

\"hat wär das ja sinnlos und die eidesstattliche Versicherung...was soll das dann noch bringen für ihn wenn er das Schreiben hat das wir Insolvenz anmelden? \"

- nach dem Sinn darf man nicht immer fragen. Die Zwangsvollstreckung ist ein Automatismus. OK, der Gläubiger hätten dann die Option noch zu vollstrecken, müsste aber erlangtes nach Eröffnung wieder in die Insolvenzmasse entrichten (= sog. Rückschlagsperre).

\"kann der Arbeitgeber meinen Mann dadurch kündigen?\"

- Nein. Probs kann es geben, wenn man in finanziell sensiblen Positionen tätig ist (bspw. Buchhaltung, Kasse, Treuhandgeschäfte). Das sollte man auch hinsichtlich der bevorstehenden Insolvenz einmal kurz abklären.

MfG
Feuerwald
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Biene72

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neue Frage:
wir waren gestern beim Anwalt und irgendwie konnte er uns in folgendem Punkt nicht so recht weiterhelfen...
Er hat jetzt den Auftrag zur außergerichtlichen Einigung gestern von uns bekommen und leitet das jetzt in die Wege...in 2 Wochen bekommen wir die Eigenheimzulage(5600.-€) und wollten uns davon einen Van kaufen(wg.der 4 Kinder brauchen wir so einen) denn unser jetztiges Auto hat jetzt vielleicht noch nen Wert von 500.-€ und wir müssen froh sein wenn es noch aushält die 2 Wochen...der Anwalt meinte schon das es wegen der Arbeit meines Mannes kein Problem gibt wegen einem Auto, wohl aber vielleicht weil es ein Van ist und es ein kleineres Auto auch täte und der TH es vielleicht austauscht...er meinte das man dann schon vor Gericht Beschwerde einreichen könne wg. der 4 Kinder weil die ja auch in Therapien müssen...ausserdem könnten wir ja nirgendwo mehr hinfahren als Familie denn ich kann ja noch keines der Kinder allein daheim lassen und ein normales Auto hat nun mal nicht mehr als 5 Sitze...er meinte dann ob wir keinen in der Verwandtschaft hätten der uns das Auto kaufen könnte und das hatten wir auch schon in Erwägung gezogen, aber dann müssten wir nachweisen wo das Geld von der Eigenheimzulage geblieben ist und was würden wir dann machen? der Anwalt meinte das wir da schon in der Nachweispflicht stehen und auch die Belege aufheben müssten für alles was wir kaufen...aber was darf ich denn davon kaufen und was nicht? die Kinder bräuchten jetzt Fahrräder...oder ist das schon wieder Luxus wenn man den Kleinen das Rad fahren beibringen will? dann kommt jetzt der Frühling und sie brauchen jede Menge Klamotten...ich kauf aber das meiste auf Flohmärkten und dann hab ich doch keinen Beleg  :-? wenn mir jemand gute Ratschläge geben könnte wäre ich sehr dankbar...ach und noch was...mein Mann hat grad im Net irgendwo gelesen das die, die vor 1997 INSO beantragt hätten, bei denen es nur 5 Jahre dauert aber bei allen anderen 7 Jahre??? kann das sein? dachte es sind 6 Jahre....wurde da was geändert? :denken: [addsig]
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paps

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Also das mit den VAN haben wir doch nun schon diskutiert und Ihr Anwalt ist ja der gleichen Meinung.

Sie sollten von folgendem Standpunkt ausgehen:
Das Fahrzeug kann nur verbleiben, wenn es zur Erwerbsobliegenheit benötigt wird.
Alle anderen angesprochenen Probleme mit Arztbesuchen und soweiter, müssen erstmal unberücksichtigt bleiben.
Schließlich geht es darum, mit möglichst hohem Anteil die Gläubiger zu befriedigen.
Auf der einen Seite wollen Sie sich entschulden, auf der anderen Seite aber Wünsche erfüllen, die nun nicht wirklich notwendig sind.

Die Fahrräder sollten warten.

Gegen den Kauf von Lebensmitteln und  Bekleidung spricht natürlich nichts und das wäre auch keine Verschwendung.
Selbst der VAN ist aus meiner Sicht keine Verschwendung nur halt eben in der Inso austauschbar.

Wie das Ihr künftiger IV/TH sieht kann nicht beurteilt werden.


Zu den Recherchen ihres Mannes.

Bei Insolvenzen die bis 12/2001 eröffnet wurden, begann die WVP nach dem Verfahren und dauerte 5 Jahre.
Die Laufzeit der Abtretung betrug 7 Jahre.

Seit dem beträgt die Laufzeit der Abtretung 6 Jahre, an derem Ende die RSB stehen sollte.[addsig]
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

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Biene72

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Wünsche die nun wirklich nicht notwendig sind? naja...das ist Ansichtssache...wenn sie 4 kleine Kinder hätten die ja auch mal transportiert werden müssen (dachte ein Auto ist heute Standard?) dann würden Sie doch sicher auch von NOTWENDIGEN zum LEBENSUNTERHALT gehörenden Dingen sprechen? denn wenn man es genau nimmt, ist es ja dann auch Verschwendung das welche die überhaupt keine Kinder(ach stimmt...die Kinder spielen ja keine Rolle in der Inso...hier wird nur darauf geschaut das genügend Geld übrig bleibt für die Gläubiger, was ich ja verstehe, aber darf dies auf Kosten der Gesundheit der Familie gehen? wenn ich mit meiner Kleinen keine Ergotherapie und Logopädie machen kann, dann kann es mir passieren das sie in eine Förderschule gehen muss...wir hatten bis jetzt 2 alte Autos und da hatte ich dieses Problem nicht aber ich möchte ja nur nicht das das Wohl meiner Kinder unter dem allen zu sehr leiden muss denn es trifft sie ja sowieso schon hart genug das wir aus dem Haus raus müssen und wo anders neu anfangen müssenhaben überhaupt ein Auto zur Arbeit brauchen...die könnten doch dann auch mit dem Roller fahren oder? [addsig]
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paps

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über Kinder reden wir mal nicht; ich habe aus 2 Ehen 5 Kinder großgezogen und ein`5 Järiges lebt noch im Haushalt.
Ich kann mich sehr wohl in die Situation reinversetzen.
Aber ... aber das hatte ich schon gesagt.
Was nutzt es hier alles nur im positiven Licht erscheinen zu lassen, wenn die Realität dann anders aussieht?

Schönes Wochenende[addsig]
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Biene72

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ja...sie haben leider recht ;-(
Ihnen auch ein schönes Wochenende

lg
Biene72[addsig]
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