Ich habe mit meiner ehemaligen LG ein Gemeinschaftskonto eröffnet. Das Konto wurde bis zur Trennung nie genutzt. Nach der Trennung wahren die Girokarten und Kreditkarten in meinem Besitz. Die Bank wurde von der Trennung unterrichtet und gebeten das Konto zu schließen, was jedoch ohne Ihrer Unterschrift nicht möglich war.
Als die Kreditkarten wegen der Panne letzten Jahres neu verschickt worden sind, hat Madame schön 1000€ mit ihrer neu erhaltenen Kreditkarte abgeholt. Da ich ja dafür mithafte, habe ich mit meiner Kreditkarte ebenfalls 1000€ abgeholt. Daraufhin wurde die Bank nochmals davon unterrichtet, das die Lebensgemeinschaft nicht mehr besteht, zusätzlich wurde zur Info ein Schreiben der Sparkasse beigelegt, wo wir vorher das Gemeinschaftskonto hatten, aus dem hervorgeht, das ich das Konto in der 3. Mahnstufe ausgeglichen habe und das Konto ohne Unterschrift der Mitkontoinhaberin gelöscht wurde. Ein Eingangsstempel meines Anwaltes war ebenfalls darauf.
Die Bank hat sich für die Info bedankt und das Konto gesperrt.
Ein Monat später holt Madame wieder 1000€ mit Ihrer Karte ab. Nach dem ich auch 1000€ abgeholt habe, fragte ich mal bei der Bank nach, da das Konto eigentlich gesperrt wäre, warum man doch Geld bekommt. Als Antwort folgte lapidar, "wir haben zwei Kontoinhaber und beide haben die selben Rechte!"
Das Spiel ging solange, bis das Konto 10000€ überzogen war. Dann wurde es doch mal von der Bank gesperrt. Auf dem Konto ging auch nicht eineinzigesmal ein Gehaltseingang ein.
Klar das die Bank ihr Geld wiederhaben will. Auf deren Schreiben habe ich reagiert, das ich halt 50% der Forderung übernehme. Ich habe es auch schriftlich von der Bank, das die meiner ehemaligen LG angeschrieben haben. Sehr wahrscheinlich wird Madame sich nicht gerührt haben, so dass ich gestern einen Mahnbescheid über 11200€ erhalten habe!
Macht es Sinn einen Widerspruch einzulegen?
Schließlich war ich von Anfang an daran interessiert das Konto zu sperren, desweiterem bin ich ja bereit 50% der Forderung zu begleichen. Der ganze Schriftverkehr mit der Bank liegt mir vor und meiner Meinung auch ein Mitverschulden der Bank.
Welche Möglichkeit habe ich um Madame zur Kooperation mit der Bank zu bekommen? Es kann ja nicht seien, das ich durch Ihr Verhalten (nicht reagieren auf Briefe), ggf. eine EV abgeben muß und eine Pfändung deswegen bekomme. Den Mahnbescheid wird sie auch bekommen (haben), das ist mir schon klar!
Gruss