Hallo Malebo,
willkommen hier bei uns im Forum :-)
Ich schließe mich im Großen und Ganzen der Antwort von Misstraut an.
Allerdings sehe ich es mit der "Veröffentlichung" nicht ganz so dramatisch.
"Insider" wissen wo und wie sie nach einem Insolaner suchen müssen - die Gläubiger natürlich auch.
Aber in der Zeitung - so wie früher - wird die Insolvenz m.E. nicht mehr angezeigt.
Nur noch hier:
www.insolvenzbekanntmachungen.deUnd da muss man schon etwas bewandert sein um dort Recherche zu betreiben und die Seite vor allem kennen.
Der Nachbar wird das wohl kaum tun.
Da der 400 Euro Job unter die Pfändungsfreigrenze fällt - denke ich auch - dass Du den Arbeitgeber nicht zwingend informieren musst.
Wenn Du dort schon länger tätig bist würde ich es aber dennoch tun. Eine Insolvenz ist keine Schande.
Allerdings kann ich gut nachvollziehen wenn man es dennoch nicht mitteilen möchte.
Warum Du momentan die EV vermeiden willst weiß ich nicht- wenn Du aber ohnehin mit dem Gedanken der Inso spielst - bzw. diese schon in der Anmeldephase ist - ist es auch gleich.
Der Gläubiger welcher die EV von Dir verlangt, kann darauf aufmerksam gemacht werden, dass Antrag auf Inso eingereicht wurde und Du ihm das Aktenzeichen nach Verfügbarkeit zukommen lässt.
Vermieter:
Ich persönlich hatte noch nie ein Mietverhältnis wo die Schufa abgefragt wurde und würde das offen gestanden auch niemals wollen - ob ich nun in der Inso bin oder nicht, denn ich denke das geht meinen Vermieter gelinde einen Sch.... an wie meine Schufa aussieht.
Gehaltsnachweise gerne - Schufaauskunft : NEIN
Aber das ist meine persönliche Einstellung und die hatte ich schon immer
Es gibt genug Vermieter welche keine Auskunft einholen und auch wenn die Wohnungssuche dann ggf. etwas länger dauert, würde ich nach solchen Ausschau halten.
Wenn Du Dich schon in laufender Insolvenz befindest, musst Du dem Vermieter hierüber keinerlei Auskunft geben, da die eventuell (sofern dsa passiert) später säumigen Mieten ohnehin Neuschulden darstellen würden.
Lieben Gruß
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