"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zum Zitieren von Beiträgen:
Aus Gründen der Übersichtlichkeit sollte nicht der komplette Beitrag eines Users zitiert werden, sondern lediglich der Teil, auf den man sich bezieht. Die Kombination "@ [Username]" kann beim Zitieren ebenfalls hilfreich sein.

Autor Thema: Während derWVP straffällig  (Gelesen 2847 mal)

Sannchen

  • Gast
Während derWVP straffällig
« am: 16. September 2018, 08:56:07 »

Hallo zusammen
Ich hätte gerne eure Meinung

Ich habe eine Bekannte die in 4 Wochen wohl ihre Restschuldbefreiung erhält.Ihr wurde nichts gepfändet da sie 2 Kinder hat. :evil:
Sie hat während des Insolvenzverfahrens  jedoch einen Internetbetrug begangen und wurde auch zu 7 Monaten auf Bewährung verurteilt. :evil: Wieso erfährt das niemand ? Ich finde es nicht fair gegeüber allen "ehrlichen" Schuldnern

Ich möchte sie aber auch nicht verraten.Ich dachte immer das die Gerichte schon zusammenarbeiten.

Wie seht ihr das ?   
Lg Sannchen
« Letzte Änderung: 16. September 2018, 08:57:42 von Sannchen »
Gespeichert
 

Wandervogel

Antw:Während derWVP straffällig
« Antwort #1 am: 16. September 2018, 12:51:55 »

Hallo zusammen
Ich hätte gerne eure Meinung

Ich habe eine Bekannte die in 4 Wochen wohl ihre Restschuldbefreiung erhält.Ihr wurde nichts gepfändet da sie 2 Kinder hat. :evil:
Sie hat während des Insolvenzverfahrens  jedoch einen Internetbetrug begangen und wurde auch zu 7 Monaten auf Bewährung verurteilt. :evil: Wieso erfährt das niemand ? Ich finde es nicht fair gegeüber allen "ehrlichen" Schuldnern

Ich möchte sie aber auch nicht verraten.Ich dachte immer das die Gerichte schon zusammenarbeiten.

Wie seht ihr das ?   
Lg Sannchen
Hat sie den Betrug wirklich während des Verfahrens oder in der WVP begangen?

Grundsätzlich ist es so, dass neue Schulden, die sie sich durch ihren Betrug ja jetzt aufgehalst hat, mit der RSB nichts zu tun haben. Ich sehe auch keinen Versagungsgrund nach Inso §297.

Aber vielleicht wissen andere User hier mehr.
Gespeichert
 

Sannchen

  • Gast
Antw:Während derWVP straffällig
« Antwort #2 am: 16. September 2018, 13:18:43 »

Hallo Wandervogel

Es war wohl während der WVP.
Gespeichert
 

KarlPaul

Antw:Während derWVP straffällig
« Antwort #3 am: 17. September 2018, 17:34:27 »

Es ist in diesem Fall für die Gewährung der RSB wohl ohne Belang.

Die Begehung einer Straftat, die zu einer Inhaftierung des Schuldners führt, rechtfertigt nur dann die Versagung der Restschuldbefreiung, wenn der Schuldner durch die Inhaftierung eine Arbeit verliert, aus der er pfändbare Einkünfte erzielt hat.
(aus Bundesgerichtshof, Beschluss vom 1. Juli 2010 – IX ZB 148/09)
Gespeichert
 

Ehefrau

Antw:Während derWVP straffällig
« Antwort #4 am: 19. September 2018, 09:33:24 »

Die Strafbarkeit des Internetbetruges hat mir der RSB Befreiung ersteinmal nichts zu tun.

Soweit ich weiß ist das kein Versagensgrund, nur weshalb machst du dir darum einen Kopf?

GsD sind die Zeiten des Prangers abgeschafft und es gibt soetwas wie Datenschutz, auch wenn die Dame einen Fehler begangen hat.
Wir wissen weder wie es dazu kam, noch weshalb sie das "nötig" hatte.



Gespeichert
 

waldi

Antw:Während derWVP straffällig
« Antwort #5 am: 19. September 2018, 10:51:25 »

Hallo Sannchen,

die Probleme, die Du auch nach der RSB bezüglich der Schufa hast, die wird diese Deine 'Bekannte' auch haben.
Ich hoffe, dass beruhigt Dich etwas.
Dazu kommen bei ihr noch die Probleme, die sich auf lange Sicht aus der Verurteilung noch ergeben bzw. ergeben können.

Da ergeht es dem "ehrlichen Schuldner" doch wesentlich besser, denke ich zumindest.
Gespeichert
 

Sannchen

  • Gast
Antw:Während derWVP straffällig
« Antwort #6 am: 19. September 2018, 18:01:58 »

Hallo zusammen

Es handelt sich nicht um einen einmaligen Ausrutscher. Es handelt sich dabei um meine eigene Tochter, die ich natürlich nicht verraten kann und werde.
LG Sannchen
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz