Hallo zusammen,
ich möchte nachfolgend einige Fragen zur Privatinsolvenz stellen, weil mich das Thema irgendwie interessiert.
Betroffen bin ich zum Glück nicht und dies soll keine Anleitung zum Betrug werden noch möchte ich Betroffene beleidigen.
Mir geht es allein um den Gedankenaustausch. Gerne würde ich erfahren, ob es wirklich so einfach ist, wie ich es vermute.
Wenn es zutrifft, dann ist das Thema Privatinsolvent nur für unkreative Köpfe ein Problem...
Also folgende Geschichte: Ich habe BWL studiert und mich nach dem Studium selbstständig gemacht.
Zwischenzeitlich war ich doch sehr irritiert, dass in TV-Berichten Studiumsabsolventen direkt mal geraten wurde, sie sollten bzgl. der Bafög-Rückzahlungen gleich mal Privatinsolvenz anmelden, das wäre das allerbeste. Das nur nebenbei, ein Grund, warum mich das Thema unter anderem interessiert.
Während der Startup-Phase hatte ich nun u.a. zwei spezielle Auftraggeber, diese waren Kapitalgesellschaften: eine GmbH und eine AG.
Wie sich leider herausstellte, war die Zahlungsmoral ziemlich mies, und so mußte ich auf große Beträge mehrere Monate warten. Wenigstens habe ich schließlich überhaupt mein Geld bekommen.
Da ich wegen der langen Wartezeit auf mein hart verdientes Geld, die mich selbst in Schwierigkeiten gebracht hat, ziemlich sauer war, habe ich mal ein bisschen gegoogelt und war doch sehr überrascht, als ich herausgefunden habe (über das Portal
www.insolvenzbekanntmachungen.de), dass die Geschäftsführer dieser Kapitalgesellschaften privatinsolvent sind und sich in der "Wohlverhaltensperiode" befinden. Beide hatten riesige Häuser (um nicht zu sagen: Villen) und fette Autos (Porsche Cayenne Turbo S) und organisierten Tagungen in teuren Hotels.
Diese "Statussymbole" u.a. ein Grund, warum ich zunächst davon ausgegangen bin, solvente Kunden vor mir zu haben.
Laut Insolventbekanntmachungen.de hatte der eine schon mal eine Kapitalgesellschaft, die mit 2 Mio. Euro Schulden insolvent gegangen ist. Also Geld, das die Schuldner abschreiben mußten. Anschließend hat er auch Privatinsolvent angemeldet, ich gehe deswegen davon aus, dass er irgendetwas unrechtes gemacht hat, so dass auch in sein privates Vermögen vollstreckt werden konnte (trotz Haftungsbeschränkung seiner Kapitalgesellschaft).
Es hat mich doch sehr irritiert, dass solche Personen weiterhin einen derartigen Lebensstil finanzieren können. Ich war vorher immer der Meinung, Leute in Privatinsolvent sind - entschuldigung - recht arme Schlucker.
Wie ich herausgefunden habe, ist der Geschäftsführer der AG auch noch Geschäftsführer einer "Verwaltungs-GmbH", die laut
www.ebundesanzeiger.de Anlagevermögen um die 400.000 Euro in der Bilanz stehen hat. Das dürfte die Villa sein, in der er wohnt. Sie gehört also rein rechtlich nicht ihm, sondern einer GmbH, von der er der Geschäftsführer ist. So kann er offenbar die Immobilie nutzen, ohne dass seine Gläubiger da dran kommen. Kann das sein?
Und deswegen also die Frage: Kann es sein, dass jemand Privatinsolvenz anmelden kann, dann aber eine Kapitalgesellschaft gründet (er darf ja trotz Privatinsolvent selbstständig tätig werden und somit auch eine Kapitalgesellschaft gründen, von der er dann Geschäftsführer ist) wodurch die erwirtschafteten Gewinne nicht ihm gehören, sondern eben der Gesellschaft, die ja als juristische Person eigentständig ist?? Ich vermute, dass dann im Gesellschafter-Vertrag der Kapitalgesellschaft ein Geschäftsführergehalt festgelegt wird, das unter der Pfändungsgrenze liegt (sonst würde der "geschickte" Geschäftsführer hier ja Geld an seine Gläubiger "verschenken")). Neben allerlei "Geschäftsausstattung" (z.B. einem dicken Firmenwagen), Geschäftsessen, als Geschäftsreise deklarierte Urlaube, etc. und steuerlichen Vorzügen, die der Geschäftsführer dann nutzen kann, und allerlei Geschäftsausstattung, die rein rechtlich ja nicht im selbst gehören (sondern eben seiner Kapitalgesellschaft) läßt es sich also die gesamte Dauer der Wohlverhaltensperiode vorzüglich leben, sofern er fleiß ist und die Gesellschaft Geld macht. Und noch mehr: Gewinne der Gestellschaft müssen ja nicht an die Geschäftsführer bzw. Gesellschafter ausgeschüttet werden. D.h. sie bleiben einfach die ganzen 7 Jahre in der Bilanz des Gesellschaft und sobald dem privatinsolventen Geschäftsführer Schuldenerlass gewährt wurde und seine Privatinsolvent abgehakt ist, kann er dann nun das Geld an sich selbst ausschütten oder die Gesellschaft auflösen und kein Gläubiger hat auch nur einen Cent von dem Geld gesehen, dass der Privatinsolvente erwirtschaftet hat, während ihm alle Schulden erlassen wurden. Kann das sein??? Ist es wirklich so einfach???
Durch die neue Unternehmensform der UG bräuchte man dafür nicht einmal Kapital (bei einer GmbH braucht man 25.000 Euro als Stammeinlage).
Wird dem Privatinsolventen eigentlich ein Schuldenverwalter zugewiesen oder kann er sich einen aussuchen?
Bin sehr gespannt auf Eure Meinungen!
Grüßle
A.