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Autor Thema: Unerlaubte Handlung  (Gelesen 12005 mal)

jmzbeki

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Unerlaubte Handlung
« am: 14. März 2023, 11:46:09 »

Moin und Hallo,

ich bin seit 2 Wochen in der Insolvenz und es gibt einen Gläubiger der einen Antrag auf "Unerlaubte Handlung" gestellt hat, Gerichtstermin wäre nächste Woche gewesen, nun hat der Insolvenzverwalter eine Art ausetzen bei Gericht beantragt.
Nun zu meiner Frage wie wird man dies wieder los und das die Forderung des Gläubigers doch noch in die Insolvenzmasse aufgenommen werden kann?

Die Kanzlei für die der Insolvenzverwalter arbeitet, kann zwecks Interessenkonflikt nicht aktiv werden, ich muss mir ggf anderen Rechtsbeistand suchen oder ist dieser ggf nicht notwendig?

Danke und Grüße
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