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Autor Thema: Studiumbeginn im Insolvenzverfahren trotz Arbeitsstelle/ Was paßiert?  (Gelesen 2012 mal)

silvi

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Hallo,
wer kann helfen? Ich habe mich im Oktober zum Erstsemester eingeschrieben, um als Teilzeitstudentin neben dem Job (also dual)an der Fernuni Hagen zu studieren. Ich bin seit ca. 1,5 Jahren sozialversicherungspflichtig tätig.Das INSO Verfahren läuft seit August, die INSO Verwalterin war über meine Einschreibung informiert und hatte lediglich gesagt, dass es meine "Privatsache" wäre,was ich mit meinem unpfändbarem Einkommen mache...
Ich habe einen 18 Std. / Woche Job und verdiene ca. 1100,00 € brutto.

Nun habe ich meine Lohnabrechnung erhalten und es wurden durch den Arbeitgeber keine Beiträge zur Sozialversicherung abgeführt - lediglich Lohnsteuer & Rentenversicherung wurden bezahlt. Der restliche Verdienst wurde ausbezahlt, da ich mich als "Werksstudentin" nun selbst versichern müsse.

Soweit kein Problem, ich habe mit der KV und dem Arbeitsamt gesprochen - man müsse sich halt privat versichern ( da ich über 30 bin). Nun zu meiner Frage bzw. zu meinem Problem, wo hier hoffentlich jemand helfen kann:
Was wird die INSO Verwalterin denn nun also unpfändbares Einkommen berechnen?
Netto Lohn des Arbeitgebers nach Rentenbeitrag und Lohnsteuerabzug?
Oder muss sie meine (nun ja selbst zu zahlende) KV, Pflege + Arbeitslosenversicherung berücksichtigen?

Ich bin sehr besorgt, denn wenn vom Netto Auszahlbetrag des Arbeitgebers der pfändbare Betrag berechnet wird und die private KV Leistung / Arbeitslosenversicherung dann selbst vom unpfändbaren Teil zu tragen sind, kann ich mir das Studium nicht leisten....

Wer kennt sich aus und kann hierzu antworten???????????

Lieben Dank & Grüße
 
Gespeichert
no tears for me - no sympathy
 
 

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