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Autor Thema: Vergleich und Ratenzahlung  (Gelesen 2830 mal)

MisterX

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Vergleich und Ratenzahlung
« am: 04. Juli 2011, 08:49:51 »

Hallo,

habe eine Frage eines Vergleich betreffend.

Ich habe einiges an Schulden. Nun habe ich, nachdem ich seit kurzem wieder eine Arbeit habe, angefangen, mit den Gläbigern wegen Einmalzahlungen zu verhandeln.

Bei einem Gläubiger hatte ich nur eine Kostenaufstellung angefordert und einen Dauerauftrag über 10 EUR eingerichtet, da der Gläubiger mit der Vollstreckung gedroht hat.
Nun ging der Dauerauftrag am 01. weg und am 02. bekomme ich einen Brief, das bei einer Zahlung von xxx EUR auf den Rest verzichtet wird. Dieser Betrag muss bis xxxxxxx und in voller Höhe eingehen.

NUn zu meiner Frage: Habe ich durch meine Ratenzahlung das Angebot nichtig gemacht oder genügt es das Geld bis zu dem Termin zu überweisen?



 
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Insoman

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Re: Vergleich und Ratenzahlung
« Antwort #1 am: 04. Juli 2011, 11:15:17 »

Die geleistete Summe zur Dokumentierung Ihrer "Zahlungswilligkeit" ist unschädlich.
Wird der geforderte Vergleichsbetrag innerhalb der angegebenen Frist geleistet, sind Sie die Forderung los.
Bedenken sie allerdings, dass im Falle hoher Verschuldung meist nur eine Einigung mit ALLEN Gläubigern sinnvoll ist.
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...wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt...
 

Der_Alte

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Re: Vergleich und Ratenzahlung
« Antwort #2 am: 04. Juli 2011, 15:24:33 »

Trotzdem ist natürlich jeder einzelne Gläubiger, den man auf diese Art aus dem Weg "räumt" eine Erleichterung und schafft Raum für bessere Vergleiche mit den anderen Gläubigern. Manchmal kann man so eine Insolvenz vermeiden.
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MisterX

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Re: Vergleich und Ratenzahlung
« Antwort #3 am: 05. Juli 2011, 09:17:40 »

@Insoman Ok, vielen Dank für die Auskunft.

@Der_Alte Ja so ist mein "Plan", die "kleinen Forderungen" mit Vergleichen etc. vom Tisch bekommen und sich mit den restlichen Gläubigern einigen.

War heute beim Gericht und hab einen Beratungsschein bekommen, jetzt kann das zum Glück der Anwalt regeln.
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