Schönen guten Abend,
ich eröffne hier wohl ein Thema, welches es schon öfters gab, aber ich habe da noch ein paar Unklarheiten.
Bei mir hat sich der Gerichtsvollzieher angemeldet, zur Pfändung. Hat mich am ersten Termin nicht angetroffen - oh wunder, ich hab zum Glück ja noch arbeit.
Nun stellt sich mir die Frage, was er wegnehmen darf und was nicht. Grade, weil viele Elektrosachen meinem Lebensgefährten gehören und man nicht unbedingt bei allen einen Kaufbeleg mit Namen drauf hat.
Zum Beispiel habe ich hier einen kleinen Laptop, 15 Zoll, ca 2 Jahre alt. Der gehört mir. Kann er den nehmen?
Dann zwei Fernseher, Flachbild. Der Große 42 Zoll und einen kleineren, beide ca. 2 Jahre alt. Beide gehören meinem Freund, nur hat er für die keine Belege mehr (bei den ganzen Umzügen bis zu mir irgendwo hängengeblieben).
Dann habe ich gelesen, dass die die Waschmaschine (ca. 1,5 Jahre) nehmen könnten? Stimmt das?
Und noch hat er eine Playstation 3 und eine XBox 360, beide direkt bei MediaMarkt gekauft und ebenfalls nur die Quittung ohne Namen dafür.
Sonst habe ich hier "nur Standat-Teile", Mikrowelle, bestimmt fünf Jahre alt und alte Möbel. Nur billigen Modeschmuck und ein Auto habe ich auch nicht. Kühlschrank und Herd waren Bestandteil der Wohnung.
Des weiteren läuft bereits eine Lohnpfändung und ich komm mit meinem restl. Gehalt eben so aus.
Kann er mir viel wegnehmen?
Danke schonmal für die Antworten, kriege langsam doch etwas Panik ... :rougi:
LG
Edit: Die Lohnpfändung müsste in ein, zwei Monaten abgezahlt sein, ob der GV sich drauf einlässt, dann das "überstehende" Geld von mir zu bekommen?