§ 8 Abtretung und Verpfändung des Lohnes
Klarstellung:
Man kann im Arbeitsvertrag oder einer allg. Betriebsvereinbarung / Tarifvertrag usw. die Abtretung (freiwillige Verpfändung) des Lohnes ausschließen oder vertraglich regeln. § 399 BGB. Da gibt es einige Variationen.
Was aber damit nicht ausgeschlossen werden kann, ist die gerichtliche Pfändung nach Titulierung einer Forderungen. Gegen einen gerichtlichen Pfändungs-/Überweisungsbeschluss oder einer behördlichen Einziehungsverfügung hilft der Passus über den Abtretungsausschluss im Arbeitsvertrag leider nichts.
MfG
Feuerwald
die Klarstellung hat die Sache relativ klar gestellt -selbst für mich :) vielen Dank! Leider muss ich eine andere Methode ausarbeiten um einigermaßen "gesund" rauszukommen. Ich frage mich, wann eine freiwillige Verpfändung Sinn macht aber das ist nicht mehr sehr interessant für meine Situation.
Leider sind meine Schulden in dem 5-stelligen Bereich und mir fällt nichts ein, wie ich eine Lohnpfändung vermeiden könnte. Das Risiko der Kündigung ist eine Sache; dass ich nach einer Pfändung nichts mehr für meine Familie (mich, meine im Moment nicht berufstätige Frau und mein Kind, für das ich Unterhalt zahle) übrig haben werde ist die andere...
Wenn ich dem Gläubiger 20% der Gesamtsumme (inkl. Zinsen) anbieten würde (innerhalb der nächsten 3 Jahren zu tilgend), und eine glaubhafte Geschichte, warum es nicht -mehr- möglich ist, die Summe überhaupt irgendwann tilgen zu können, ginge es wohl?
Ich muss Selbstauskunft abgeben, welche wie eine EV aussieht, mit allen möglichen Angaben. Ist es nicht ein Selbstmordversuch? Ich würde gerne dies hinauszögern und meinen Plan vorher abgeben, ohne meinen AG und die Gehaltshöhe zu erwähnen. Wann muss ich spätestens diese Auskunft abgeben?
Wiff78, du hast Recht, die Leistung sollte zählen aber wer weiss, ob so eine Firma grundsätzlich keine MA haben möchte, die große finanzielle Probleme haben. Ansonsten mache ich meine Arbeit recht gut (denke ich) :)
Kann ich eine zusätzliche Woche beim Amtsgericht beantragen, mit der Begründung, dass ich den Mahnbescheid erst später in die Hand bekommen habe, da ich nicht im Wohnort gewesen bin? Gäbe es Formulare für solche Anträge?
Wenn ich ein Gerichtsverfahren verliere, muss ich selbstverständlich die Kosten tragen aber wie und wann muss ich diese bezahlen? Wird das auch vom Lohn gepfändet? Zahlt der Gläubiger diese Kosten zunächst und will von mir zurückbekommen? Oder schulde ich diese Summe diesmal dem Vater Staat?
Danke nochmals...