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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Was ist zu tun, wenn der Gerichtsvollzieher vor der Tür steht?  (Gelesen 4966 mal)

Sylvia

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Hallo,
ich hoffe mir kann hier jemand helfen.
Ich bin verschuldet und werde wahrscheinlich einen Gerichtsvollzieher vor meiner Tür empfangen dürfen. Es handelt sich hier um mehrere Gläubiger.
Ich wohne seit ca. 6 Monaten mit meinem Freund zusammen, wir haben 2 Fernseher, 2 DVD-Player, 2 PC´s usw. doch das alles gehört mir nicht, sondern meinem Freund.
Eine Rechnung/Quittung o.ä. liegt uns beiden nicht vor, zumindest nicht über alles.
Was ist wenn der GV vor der Tür steht und er all das mitnehmen will?
Darf er an die Sachen meines Freundes dran?
Das einzige was mir gehört ist mein 12 Jahre altes Auto (das ich für die Arbeit brauche), ein Wohnzimmerschrank und die Couch, mehr nicht.
Ich denke eine Lohnpfändung wird er bei mir nicht erzielen können, da ich gerade mal 800 € verdiene. Was ist, wenn ein Gläubiger oder mehrere bei mir eine Lohnpfändung durchführen wollen? Was muss ich da tun, dass das nicht geschieht? Außer die Schulden zu begleichen. Doch das kann ich nicht.
Eine Ratenvereinbarung habe ich schon seit Jahren laufen, doch dann wurde ich arbeitslos und das Arbeitslosengeld hat dafür nicht gereicht, deshalb haben sich die Schulden nur noch gesteigert.
Wie soll ich mich den verhalten?
Ich freue mich auf Eure Hilfe.
Gruß Sylvia
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Sanierer

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Was ist zu tun, wenn der Gerichtsvollzieher vor der Tür steht?
« Antwort #1 am: 25. April 2006, 18:06:32 »

Hallo Sylvia,

wenn der GV vor der Tür steht, dann solltest Du ihn hereinlassen. Wenn er nämlich mehrmals vor verschlossener Tür steht, dann kann er durch hoheitliche Rechte gewaltsam in die Wohnung.
Wenn der GV in der Wohnung ist und Du nicht dabei bist, dann kannst Du keine Erklärungen abgeben. Außerdem sollte Dein Lebensgefährte auch dabei sein. Dann können alle Eigentumsverhältnisse sofort geklärt werden. Wichtig ist, dass Du die Wahrheit sagst. Mit dem Auto ist das so eine Sache. Am einfachsten ist es, Dein Freund wäre der Eigentümer.

Dass dazu

Als nächstes machst Du eine Übersicht aller Gläubiger und Forderungen machst einen Termin bei der Schuldnerberatung. Der Termin kann dauern. Das teilst Du dem GV auch mit.
Wahrscheinlich wird er trotzdem die Eidesstattliche Versicherung von Dir Verlangen. Die solltest Du auch ruhig machen. Auch solltest du mit Deinem Arbeitgeber sprechen. Manchmal huscht eben doch eine Pfändung ins Haus.

Wenn Du 800,00 € netto verdienst, dann kann Dir lt.
Pfändungstabelle nichts davon gepfändet werden.
Bei einer Person solo kann erst ab einem Betrag von
989,99 € gepfändet werden.

Als nächstes machst Du einen Haushaltsplan. Auf der einen Seite Deine Einnahmen (alles) und auf der anderen Seite Deine Ausgaben (incl. Anteil Wohnung). Dein Freund hat ja 2 Computer dann wird er wohl Ahnung haben wie man so eine Tabelle erstellt.

Prüfe selbst was an Ausgaben unbedingt notwendig ist, was nicht. Und schaue ob man mit der Ersparnis die Altschulden abtragen kann. Wahrscheinlich nicht.

Die Schuldnerberatung versucht dann einen außergerichtlichen Vergleich.

Wahrscheinlich wird dann das Verbraucherinsolvenzverfahren in Gang gesetzt oder beruhen Deine Schulden aufgrund von Selbständigkeit?

Keine Angst vor der InsO. Das machen pro Jahr noch 100.000 andere Menschen mit.

Das wärs erst mal

Gruss Sanierer[addsig]
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Sylvia

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Was ist zu tun, wenn der Gerichtsvollzieher vor der Tür steht?
« Antwort #2 am: 26. April 2006, 18:22:24 »

Hallo Sanierer,
danke für die rasche antwort.
Ich habe noch andere Fragen.
Ich habe mir überlegt eine Eidesstattliche Erklärung abzugeben. Was muss ich dabei tun? Wo muss ich diese abgeben? Wie soll sie den aussehen? Was brauche ich dafür? Worauf muss ich denn achten? Wofür brauche ich diese wirklich? Bringt mich dieses auch weiter? Was muss ich danach tun? Muss ich eine Privat Insolvenz anmelden?

Ich weiß fragen über Fragen…..sorry, aber ich weiß wirklich nicht mehr weiter.
:denken:
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Gruß Sylvia

 

Sanierer

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Was ist zu tun, wenn der Gerichtsvollzieher vor der Tür steht?
« Antwort #3 am: 26. April 2006, 18:36:43 »

Hallo Sylvia,

also richtig durchlesen solltest Du mein erstes Posting schon.

Die EV machst Du beim GV.

Wichtig sind die Auflistung der Gläubiger mit den wirklichen Forderungen.

Weiterhin wichtig ist Dein Haushaltsplan (Einnahmen-Ausgaben) und ein Termin bei der Schuldnerberatung.

Außerdem beantworte mir doch folgende Frage: Wie hoch sind Deine Schulden und was verbirgt sich dahinter ( Immobilie oder Versand, Handy)?

Worauf beruhen diese Schulden? Aus Selbständigkeit oder hast Du Dir mehr geleistet als Du verdienst?

Und sei Mal nicht so kopflos. Du brauchst jetzt Nerven.

Gruss Sanierer
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Sylvia

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Was ist zu tun, wenn der Gerichtsvollzieher vor der Tür steht?
« Antwort #4 am: 27. April 2006, 16:16:57 »

Hallo Sanierer,
danke nochmals für Deine Antwort.
ich habe mir schon alles von Dir durchgelesen, doch ich weiß im Moment nicht wo mein Kopf steht. Meine nerven liegen blank. Ich habe so viele Fragen, doch ich finde kaum antwort drauf oder ich werde hin und her geschickt.

Ich wusste nicht, dass man die EV beim GV macht, aber danke.
Einen Haushaltsplan habe ich schon erstellt.

Es ist eine längere Geschichte mit den Schulden.
Ich habe relativ gut verdient, (deshalb konnte ich mir etwas leisten und auch gut abbezahlen) den Arbeitsplatz habe ich verloren, weil der Standort geschlossen wurde, danach habe ich keine Arbeit  mehr gefunden. Arbeitslosengeld hat gerade noch so gereicht (hatte noch nebenbei Verdient)  und konnte es noch Zahlen.
Im Januar habe ich eine neue Stelle gefunden und habe mich sehr darauf gefreut, doch der Arbeitgeber hat sich als ……… herausgestellt (kann es ja nicht ausschreiben, kannst es Dir aber wahrscheinlich denken was ich meine). Bin von der Firma Abgezockt worden. Januar habe ich gearbeitet, in Februar habe ich gefragt, wann mein Geld überwiesen wird. Mehr als nur Beschimpfungen habe ich nicht erreichen können.
Danach war ich Krank, bis ende März. Seitdem Kämpfe ich um mein Recht und Geld.
Vorm Arbeitsgericht war ich auch schon, das einzige was daraus gekommen ist, dass der Arbeitgeber Zahlen muss (das ist mir auch schon klar gewesen).
Seit Januar kann ich nicht mehr Zahlen, da ich keinen Cent mehr bekomme, von keinem, nicht einmal vom Arbeitsamt, da das eine Jahr rum war wo mir Geld zugestanden hat.
Harz IV kann ich nicht beantragen, da mein Perso abgelaufen ist und ich nicht einmal das Geld dafür habe. Harz IV nimmt nur Anträge mit gültigem Perso an.
Jetzt habe ich von einem GV der für meinen ehemaligen Arbeitgeber (Ort) zuständig ist, dass er eine EV 2004 abgegeben hat.
Der Arbeitgeber hat noch alle Unterlagen von mir, ich habe Ihm ein Einschreiben verschickt, das ich diese Unterlagen dringend brauche, da ich für diese kurze Zeit kein Krankengeld bekomme, weil die Abrechnungen fehlen. Dieser Brief kam heute mit der Post zurück, dass es nicht abgeholt wurde.
In diesem Fall weiß ich wirklich nicht mehr was ich machen soll.
An das Geld werde ich wohl nicht mehr dran kommen.

Ich habe ca. 13.000,- € Schulden, das klingt zwar lächerlich aber wenn man kein Geld hat, kann das eine sehr hohe Summe sein.
Ich habe seit Januar keinen Cent mehr erhalten.
Den neuen Job habe ich erst seit Mitte diesen Monats und die 800,- € reichen geradeso, muss die Miete von 400,- € Zahlen und von leben muss ich auch noch.

Mein Freund zahlt schon alles und sein Geld reich auch nicht mehr aus (deshalb habe ich noch mehr schlechtes Gewissen).
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Gruß Sylvia

 

Sylvia

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Was ist zu tun, wenn der Gerichtsvollzieher vor der Tür steht?
« Antwort #5 am: 27. April 2006, 16:47:15 »

Achso nochwas, das mit der Schuldenberatung. Den Antrag habe ich gestellt, doch jetzt muss erst geprüft werden, ob es mir überhaupt zusteht.[addsig]
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Gruß Sylvia

 

Sanierer

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Was ist zu tun, wenn der Gerichtsvollzieher vor der Tür steht?
« Antwort #6 am: 27. April 2006, 18:09:34 »

Hallo Sylvia,


13.000 € sind im Prinzip wirklich nicht viel. Wenn Du einen Haushaltsplan mit Deinen Einnahmen und Ausgaben gemacht hast sowie eine Übersicht Deiner Schulden, dann hast Du ja den Überblick.

Übigens, Dein Freund bezahlt doch nicht die Raten. Er gibt Dir Kredit, damit Du die Raten bezahlen kannst.

Mit dem Urteil gegen Dein früheren Arbeitgeber hast Du einen Titel in der Hand, mit dem Du sofort vollstrecken kannst.
Außerdem solltest Du Deinen ehemaligen Chef anrufen und ihm klarmachen, daß Du ihn wegen Insolvenzverschleppung und Hinterziehung von Sozialversicherungsbeiträgen anzeigen wirst, wenn er nicht mit der Kohle rüberrückt.

Stell Deine Situation auch Deinen Gläubigern dar und versuche die Ratenzahlungen zu drücken oder zu stunden.

Das mit dem Antrag verstehe ich nicht. Normalerweise versucht die Schuldnerberatung einen außergerichtlichen Vergleich. Ist der schon gelaufen? Wenn ja und er ist gescheitert, dann kannst  das Verbraucherinsolvenzverfahren beginnen. Dazu erstellt das Gericht einen Beschluss und ernennt einen IV.

Gruß Sanierer[addsig]
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