Ich würde erstmal dringend einen PERSÖNLICHEN Termin ausmachen mit dem Berater vom Arbeitsamt und die persönliche Situation erläutern. Ohne genaue Kenntnis des Grundes kann man hier nur spekulieren. Das Gericht könnte entschieden haben, dass zwar die fristlose Kündigung unberechtigt war aber eventuelles arbeitsvertragswidriges Verhalten trotzdem zu einer fristgerechten Kündigung berechtigt. In dem Fall kann man zwar obsiegen aber das Arbeitsamt trotzdem eine Sperre verhängen.
ALG II Antrag ist auf jeden Fall auch ratsam und kann auch gestellt werden, wenn man ALG I berechtigt ist und die Bezüge auf einer Sperre vorübergehend nicht bezahlt werden. Allerdings gilt die Sperre dann ggf. auch für das ALG II Geld aber nur für die Regelleistung (359 EUR im Monat für Alleinstehende) aber die Sperre berechtigt dann in der Regel nur zu einer Kürzung von 30%. Kosten wie Miete und bestimmte Versicherungen werden voll übernommen. Allerdings dauert auch die Bewilligung der Mittel einige Zeit (eventuell mehrere Wochen). Übrigens zählt Strom zu den Leistungen, die man aus der Regelleistung bestreiten muss.
Am Besten die Anträge ALG II aus dem Internet downloaden, ausfüllen, Belege suchen etc. Ich habe die Unterlagen am Freitag mittag selbst dort abgegeben, am darauffolgenden Montag einen Anruf erhalten und für Dienstag gleich einen Termin bekommen. Wenn man die Unterlagen vollständig zusammen hat, kann es schnell gehen bis zur Entscheidung.
Normalerweise dauert es aber auch einige Zeit bis die Stromanbieter tatsächlich sperren. Da kommen vorher sicherlich 2 oder 3 Mahnungen. Eventuell auch dort mal vorsprechen, anrufen etc. Oftmals lassen Sachbearbeiter mit sich reden wenn sie erkennen dass es nicht um bloße Zahlungsunwilligkeit geht. Eigeninitiative zahlt sich IMMER aus.
Und so hoch können die Stromkosten ja auch nicht sein. Kann nicht ein guter Freund/Freundin einspringen oder jemand aus der Familie mit 100 EUR aushelfen bis die Mittel bewilligt sind ?
Good luck !
