ein Hauskauf - zwei Trennungen - Kinder ........
nach einer Trennung verblieb ich mit mehreren minderjährigen Kindern allein im Haus zahlte. Arbeitete.
Dann - neues Glück , neues Kind
Elternzeit - ohne Einkommen - Sozialhilfe ........
Ankündigung des Arbeitgebers :
Ohne qualifizierte Ausbildung , keine Weiterbeschäftigung ( ich war Quereinsteiger, sass aber auf einer Fachkraftstelle )
Also : Ausbildung begonnen , keine Unterstützung , kein Geld ...... aber Kinder und die Kosten gingen weiter.
Kein Übernahme der Hypothekenzinsen, Eigentum wird vom Sozialamt nicht gefördert.
Defizite ohne Ende im Portemonaie .
Im IBB- Vertrag stand : Wenn vor Ablauf von vor 8 Jahren - 15 Jahren ein Kind geboren wird, kann ein Zuschuss gewährt werden.
Hiess für mich im Umkehrschluss: Nach Ablauf von 8 Jahren - 15 Jahre wird ein Zuschuss gewährt werden.
Klage ---- Klage abgelehnt ----- Die Gerichtskostenberechnung erfolgte dann auf den beantragten Zuschuss.
Ja Bravo ------ mir platzte da der Kragen.
Ich zahlte diese Rechnung nicht.
Forderungen , Drohungen ..... nein, nein ich wollte und ich konnte diese Rechnung nicht bezahlen.
Konsequenz : Eidesstattliche Versicherung.
Die zweite Ehe ging in die Brüche ...
Der Gute räumte brav innerhalb der Ehe die Konten ab,
die Kontoauszüge verschwanden.
Wir hatten ein Undkonto - nach der Heirat hab ich ihn in MEIN Konto genommen - Böse Falle.
Als ich es bemerkte , wollte ich gern allein mein Konto wieder haben ....
Nein , keine Chance.
Ich machte Vorschläge, wollte gern einen Frühlingskredit ( zinsgünstiger Kredit ) von meiner langjährigen Bank haben . Njet .
Die teuren Überziehungszinsen : da war ich liquide genug,
einen zinsgünstigen Kredit ??? Aber Hallo , dafür haben Sie keine Bonität.
Man hob das Dispo auf , machte einen Schufaeintrag .
Und ich stellte daraufhin sämtliche Zahlungen ein , vorher hatte ich sie mühseligst zusammengekratzt , doch irgendwann , war einfach Ende im Gelände.
Vermutlich nicht gerade Wohlverhalten ????
Zumindest wurden die Schulden nicht weniger ...
Im vorletzten / letzten Jahr war ich dann auch noch 14 Monate krank geschrieben, wiederum weit reduziertes Einkommen . Endete mit einer betriebsbedingten Kündigung.
Die letzten sechs Monate gab es überhaupt kein Krankengeld , trotz Vorlage einer gültigen Krankschrift.
Tja .....
damit kamen dann auch noch Mietschulden : Ohne Zahlungseingang auch kein Zahlungsausgang.
Fristlose Kündigung der Wohnung.
Schnelle Suche mit minderjährigen Kinder nach einer neuen Bleibe,
Umzugskosten und neue Kaution ...
nun bin ich seit längerer Zeit am Überlegen , Privatinsolvenz zu beantragen.
Informiere mich und habe Fragen über Fragen :
Wieso werden denn Rückzahlungen - zum Beispiel Heizkosten - vereinnahmt , obwohl ich weit unter meinem Pfändungsfreibetrag als allein erziehende Mutter arbeiten würde .......?
Wenn ich wieder arbeiten kann , noch stehe ich nicht mal .....
Wieso wird es dann nicht auf die Monate verteilt ?
Wenn ich jetzt also Privatinsolvenz beantragen würde ....
wie verhält es sich dann bei der *sogenannten* Wohlverhaltensperiode ???
Was bedeutet diese Periode ???
Ich verstehe beim Lesen wirklich nur die Hälfte.
Was ist dann mit meiner Klage, ich war immerhin ordnungsgemäß krankgeschrieben .
Wenn mir mein Krankengeld nachträglich doch noch zugesprochen wird?
Wie verhält es sich bei der Rückzahlung .....
Was passiert damit ?
Der Anspruch ist ja aus dem Jahr 2008 / 2009 ..
Ganz, ganz viele Fragezeichen begleiten mich gerade ........
tja und deshalb eben
mit lG Was Nun Tun