Hallo zusammen,
ich hoffe, ich poste hier im richtigen Forumsbereich.
Ich betreibe seit 1,5 Jahren ein Ladengeschäft als Einzelunternehmen und bin, weil mir die Bank keinen weiteren Kredit gewährt, nun zahlungsunfähig (ich weiß es seit vorgestern).
Die Zahlen:
Offene Verbindlichkeiten rund 20.000 Euro (ohne zukünftige laufende Kosten, Ladenmiete, Strom etc.) zzgl. eine Restschuld von den ausgesetzten Mietschulden von 2009 von 3.500 Euro
Hinzu kommt noch ein Bankkredit, bei dem ich momentan nur Zinsen zahle, tilgen muss ich ab Oktober, 47.000 Euro.
Die Umsatzzahlen waren Januar und Februar so schlecht, dass es gerade für die Ladenmiete gereicht hat.
Mit einigen Gläubigern habe ich schon eine Ratenzahlungsvereinbarung. Allerdings weiß ich momentan nicht, wie ich die weiterhin bedienen soll, da auch kein höherer Umsatz im nächsten Monat zu erwarten ist. Was kann ich den Gläubigern überhaupt anbieten (auf monatlich 10 Euro werden die sich wohl nicht einlassen). Soweit ich mich informiert habe, muss ich ja erst mit allen Gläubigern sprechen und kann dann erst (wenn unvermeidbar) die Insolvenz beantragen.
Nun stehe ich vor der Frage, welche Schritte ich als erstes einleiten muss und wie ich unter Umständen um eine Insolvenz herumkommen kann. Dass ich den Laden schließen muss, steht fest, da dieser sich nicht rechnet.
Was passiert wenn ich (z.B. am Montag) mein Gewerbe abmelde, darf ich dann meine Waren noch verkaufen oder melde ich das Gewerbe erst ab wenn alles abgewickelt ist. Vorteil von der Abmeldung wäre ja, dass ich ALG I beantragen könnte (bin freiwillig Weiterversichert) .
Ich gehe auch davon aus, dass ich den Vermieter von meinem Vorhaben informieren muss. Wie komme ich aus dem Mietvertrag (über 5 Jahre abgeschlossen) wieder raus?
Leider bekomme ich bei der Schuldnerberatungsstelle erst übernächste Woche einen Termin und ich möchte jetzt gerne so viel anschieben wie möglich aber auch keine Fristen versäumen bzw. etwas grob falsch machen (Gewerbe abmelden z.B.)
Ich habe auch gelesen, dass man unter bestimmten Voraussetzungen auch als Selbständiger PV anmelden kann. Ist das richtig, und wenn stimmt es, dass es da einen Schuldenobergrenze gibt (20.000 Euro) bzw. man nicht mehr als 20 Gläubiger haben darf (bei mir sind es mehr als 20)? Hat eine PV Vorteile gegenüber einer RI ?
Gibt es seriöse Stellen, die mir schnell Auskunft geben können - außer diesem Forum natürlich?
Ich hoffe, dass ist hier jetzt nicht allzu verwirrend, was ich geschrieben habe, aber ich kenne mich so gar nicht aus, und habe bis jetzt auch noch keinen anderen, für mich passenden Beitrag gefunden.
Freue mich über hilfreiche Antworten
Gruss
Krisenbastler
P.S. werde natürlich versuchen mir schnell einen gut bezahlten Job zu suchen.