...das ist immer eine Frage des Timings und des Geldflusses... Keiner sagt, wo verdiente Gelder auftauchen müssen und wo sie zugeordnet werden...
Oder wenn z.b. Dir jemand Geld leiht, muss er es ja auch zurückbekommen.
Nun kannst Du ihm ja durchaus auch deine zukünftigen Erträge abtreten.
Und die pfändet er dann direkt beim entsprechenden Geldfluss...
Das ist weder rechtlich fehlerhaft noch strafbar... Wenn das den Geschäftspartnern rechtzeitig angezeigt wird, gibts auch da keine probleme...
Was mit dem ausgeliehenen Geld gemacht wird ist ja nun mal meine Sache...

Entscheidend ist, daß die Zeiträume zwischen den EV´s und den möglichen zukünftigen Aufträgen gut getimed sind...So gibt es bei den EV´s nie falsche Bezeugungen, denn was in Zukunft geschieht kann ja nun niemand voraussehen.
und wenn tatsächlich zwischendrin ein Gläubiger erneut die EV verlangt, kannst ja guten Gewissens alles angeben, denn es ist ja nicht unlauter, im laufenden Geschäftsverkehr Forderungen an Dritte abzugeben, insbesondere wenn es einen klaren Rechtsgrund gibt. :smoke:
Daran hat sich das FA z.B. schon deutlich die Zähne ausgebissen. Selbst eine Vollstreckungsklage und Einrede bei Gericht hat nix geholfen...
Dummerweise waren in den Honoraren, die vollständig abgetreten waren, auch die Mehrwertsteuern etc. betroffen.
Allerdings musst die erwirtschafteten Steuern schon beim FA angeben, sonst ist es Steuerhinterziehung... :nono: Aber ob sie gezahlt werden können, ist eine andere Sache...
Immerhin hat derselbe Staat, der uns derart drangsaliert ja auch die Gesetze geschaffen, die es Gläubigern ermöglichen, Pfändungen oder Abtretungen in Anspruch zu nehmen.
Es ist also nicht unsere Aufgabe, dem Staat seinen Anteil frei Haus zu liefern... :hi:
Können wir was dafür, wenn die Gesetze so sind wie sie sind?
...und by the way...: ich finde es durchaus legitim, lieber die Familie durchzufüttern als irgendwelchen griechischen Bankern meine hart verdiente Kohle hinterherzuwerfen... :thumbup: