Herzlich willkommen im Forum.
Sie haben den richtigen Schritt getan, sich mit Ihrer Zukunft auseinander zu setzen.
Nach meiner Meinung ist das beste für Sie, sich mit der Frage der Verbraucherinsolvenz vertraut zu machen. 28.000 € Schulden werden Sie mit Kind nicht abzahlen können. Die Insolvenz bietet Ihnen die Ruhe, die Sie benötigen, um Ihrem Kind eine sichere Zukunft zu ermöglichen.
Sie haften allein für Ihre Schulden, Ihr Lebensgefährte hat damit nichts zu tun und haftet auch nicht dafür!
Auch wenn es moralich angreifbar ist, stellen Sie die Zahlungen an die Gläubiger ein und bereiten Sich sich auf ein Insolvenzverfahren vor.
Vereinbaren Sie einen Termin mit einer Schuldnerberatung, es gibt dort auch in Ihrer Nähe solche, die für Sie kostenfrei tätig werden. Dort bekommen Sie vielleicht erst in einem Jahr einen Termin, das macht aber nichts.
In der Zeit bis dahin werden Ihnen die Gläubiger böse Briefe schreiben bis hin zu Kündigung und Mahnbescheid. Das müssen und können Sie ertragen. Sie können Ihre Schulden nicht bezahlen, werfen Sie kein gutes Geld den Gläubigern hinterher. Machen Sie sich auch keine Schuldgefühle, die Banken sind gegen solche Verluste versichert. Das haben Sie, mit allen anderen Bankkunden zusammen, ohnehin schon bezahlt.
Die Schuldnerberatung wird mit den Gläubigern über einen aussergerichtlichen Plan verhandeln; der wird zu 99 % abgelehnt. Danach können Sie in das Insolvenzverfahren gehen.
Im Insolvenzverfahren wird Ihr Vermögen verwertet, ich gehe davon aus, dass ab morgen nur noch Ihr Lebensgefährte Anschaffungen macht und Sie alles eigene Vermögen bis dahin verwertet haben. Hausrat ist davon natürlich nicht betroffen, aber Fernseher, Auto pp. sollte zukünftig nur noch dem Lebensgefährten oder einer anderen Vertrauensperson gehören.
Bis zum Insolvenzverfahren dauert es ab dem ersten Termin bei der Schuldnerberatung bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens etwa 1 Jahr, genug Zeit also, seine Vermögensverhältnisse zu ordnen.
Sie haben aufgrund es Kindes bis zu einem eigenen Einkommen von etwa 1350 € keine Pfändungen zu erwarten. Ob das Geld Ihres Lebensgefährten für die Familie reicht müssen Sie selbst abschätzen, ansonsten können Sie zusätzlich noch staatliche Hilfe beantragen, wenn Sie keine Beschäftigung finden.
Im Insolvenzverfahren haben Sie nichts zu befürchten, arbeiten werden Sie aufgrund des Kindes nicht müssen.
Sechs Jahre nach Eröffnung des Verfahrens sind Sie dann schuldenfrei und können für Ihr Kind und hoffentlich immer noch mit Ihrem Lebensgefährten die Zukunft gestalten.