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Restschuldbefreiung

Submitted By: Dauerstress Date: 27. Oktober 2016, 22:28:24 Views: 707

Ist der Schuldner eine natürliche Person, so kann er über die Regelungen der Restschuldbefreiung (§§ 286- 303 InsO) von seinen Verbindlichkeiten befreit werden. Diese Möglichkeit gilt auch für den persönlich haftenden Gesellschafter eines insolventen Unternehmens.

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