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Kontosperre - ­ was nun?

Submitted By: Dauerstress Date: 27. Oktober 2016, 23:58:40 Views: 597

Wer seine Schulden nicht bezahlen kann, bekommt oft auch Probleme mit der Hausbank. So kann es passieren, dass die Bank das Konto "dicht" macht, also dem Kontoinhaber kein Geld mehr auszahlt und auch keine Daueraufträge mehr ausführt. Bei Pfändungen des Kontos ist sie hierzu sogar gesetzlich verpflichtet. Dies kann zu äußerst unangenehmen Folgen führen z. B. wenn Miete und Strom nicht mehr überwiesen werden...

Unsere Tipps:

    Grundsätzlich kann bei Zahlungsunfähigkeit Euer Guthaben auf dem Konto gepfändet werden. Dies darf jedoch nicht zu einer Gefährdung Eurer Existenz führen. Wird Euch nämlich kein Cent mehr ausgezahlt, könnt Ihr bei Eurem zuständigen Amtsgericht beantragen, dass die Pfändung zumindest teilweise aufgehoben wird.
    Wenn Euch Eure Bank für die Bearbeitung einer Kontopfändung Gebühren berechnet, müssen diese nicht bezahlt werden. Denn wie der BGH in seinem Urteil von 1998 (AZ: IX ZR 219/98) festgestellt hat, ist sie nicht befugt, Zahlungen für die Bearbeitung von Kontopfändungen zu verlangen.
    Wenn Ihr Bezieher von Sozialleistungen (z.B. Sozialhilfe) seid, solltet Ihr wissen: Solche Beträge sind innerhalb von sieben Tagen nach Gutschrift der Überweisung auf Euer Konto vor jeder Pfändung geschützt. Es gilt die sog. "Siebentagefrist". Dies bedeutet: Eure Bank ist verpflichtet, Euch innerhalb der ersten sieben Tage nach Eingang des Geldes auf Eurem Konto, den Betrag komplett auszuzahlen. Besteht darauf! Notfalls nehmt gerichtliche Hilfe in Anspruch.
    Geht auf Euer Konto nur unpfändbares Einkommen ein, (dies ist z.B. der Fall, wenn Euer Arbeitseinkommen bereits beim Arbeitgeber gepfändet und nur der verbleibende Rest Eures Einkommens auf Euer Konto überwiesen wird) ist dies von der "Kontosperre" nicht umfasst. Um eine Freigabe des Kontos zu erreichen, müsst Ihr innerhalb von 14 Tagen, nachdem Ihr Kenntnis von der "Kontosperre" erlangt habt, ein Antrag auf Freigabe des Kontos beim zuständigen Amtsgericht stellen.
    Hat Euch Eure Bank wegen der Kontopfändung das Girokonto gekündigt, bedeutet dies nicht, dass Ihr nun dauerhaft auf ein Konto verzichten müsst. Seit Juni 1995 bieten Banken und Sparkassen "Girokonten für jedermann" an. Also auch für Euch, obwohl Ihr Schulden habt. Diese Konten werden auch "Girokonten auf Guthabenbasis" genannt, da eine Überziehung nicht möglich ist.

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