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Stundung der Verfahrenskosten für das Insolvenzverfahren

Submitted By: Dauerstress Date: 27. Oktober 2016, 23:38:07 Views: 482

Die Kosten des Insolvenzverfahrens sind auch dann zu stunden, wenn der Schuldner die in dem maßgeblichen Verfahrensabschnitt anfallenden Kosten nur im Wege der Ratenzahlung, nicht aber in einer Einmalzahlung erbringen kann. ( § 4a InsO)

BGH IX 459/02

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