Hallo liebe Mitstreiter,
Die eigentliche Frage:
Ungefähr gleichzeitig mit der Einreichung des Insolvenzantrags beim Gericht (aber noch vor der Insoeröffnung) erfolgte durch den "Hauptgläubiger" eine sogenannte "Abtretung" der Schuld an einen anderen Finanzdienstleister.
Hallo Casablanca
Ich möchte hier einen Hinweis geben.
Es ist in diesem Fall nicht die Schuld abgetreten worden, sondern die Forderung. Schuld ist, wenn ich jemanden einen Betrag schulde, den ich bezahlen muß. Eine Forderung ist, wenn mir jemand Geld schuldet, also ich Geld bekomme.
Der Ursprungsgläubiger hat wohl geahnt, das er die Forderung wird nicht realisieren kann. Also hat er "schnell" versucht die Forderung für wahrscheinlich 20-25% der Ursprungsforderung zu verkaufen. In diesem Fall, an den von ihnen beschriebene Finanzdiesnstleister.
Der wird die gekaufte Forderung wohl kaum zur Tabelle anmelden. Dann hätte er sie auch erst gar nicht gekauft. Der Versucht, sie jetzt unter Druck zu setzen, in der Hoffnung das sie zahlen, ist der ganz normale Inkasso - Wahnsinn. Deshalb auch diese Briefe. Diese Briefe sollen auch nicht freundlich sein, sondern sie sollen "einschüchtern".
Wenn der Finanzdiesnstleiter davon "Wind" bekommt und das hat er durch ihre Info an ihm, wird er versuchen den Druck noch zu erhöhen, um seine aufgekaufte Forderung doch noch durch zusetzen.
Der alte Gläuibiger ist mit dem Verkauf der Forderung raus aus der Nummer. Für ihn ist die Sache erledigt. Das müßte aber auch die Treuhänderin wissen, oder ist die "neu" im Geschäft?
Der neue Gläubiger muß also die gekaufte Forderung einklagen. :gruebel: :gruebel: :gruebel: Das beginnt mit einem Mahnbescheid, den Sie aber widersprechen
können/müßen (Achtung! Widerspruchsfrist dringend beachten).
Bleibt noch eine Frage:
Hat der Alt-Gläubiger die Forderung titulieren lassen? Wenn "JA", dann hat er auch den Titel wohl mitverkauft. Das muß mit bedacht werden. Und er wird auch dann den Titel für einen Bruchteil der titulierten Summe gekauft haben. Damit hat er aber dann die Möglichkeit, diesen Titel in der Höhe einzufordern, auf die er ausgestellt ist, plus des Versuches die überflüssigen Schnick-Schnack - Gebühren sich vergolden zulassen.
Und da der Inso-Antrag läuft (und Sie der THin :girl: darüber informiert haben), ist das ein stumpfes Schwert. :lollol: :lollol: :lollol: :lollol:
Nix-mit-Inkasso