Hallo, Sitara,
das mit dem "die (Krankenkassen) gewinnen ja sowieso", ist so eine Sache. Hat die AOK bei mir ja auch behauptet, und am Schluß doch das Handtuch geworfen. Also: wenn die Sache so klar ist, wieso klagen die dann nicht einfach, sondern fordern Sie auf, Ihren Widerspruch zurückzunehmen?? - Wenn Sie nachweisen können, dass Sie zahlungsunfähig waren, haben Sie durchaus Chancen. (nach Möglichkeit Zeugen anführen - ich habe meinen Banker, meinen Steuerberater und einen Brauereivertreter, mit dem ich über neue liquide Mittel verhandelt hatte, als Zeugen angeführt, und das hat ausgereicht.
Ansonsten gehe ich davon aus, dass man deliktische Forderungen sicherlich aus dem pfändungsfreien Betrag bezahlen DARF, aber nicht MUSS - ich persönlich würde das nicht machen, weil ich mir das gar nicht abknapsen könnte. Ich lebe derzeit von 347 Euro, muß davon auch Futter, Tierarzt und Abgaben für meinen Hund aufbringen und diverse andere "zumutbaren" Dinge bezahlen.
Also, wenn die Kasse bei mir geklagt hätte, und evtl auch noch gewonnen hätte würden sie trotzdem erst einmal warten müssen. Wie es dann in 1 oder 2 Jahren aussähe, wäre dann wieder eine andere Geschichte.
Den Widerspruch können Sie ganz formlos mit einem Satz schriftlich beim Insolvenzgericht zurücknehmen. Bedenken Sie aber, dass Sie es dann auch mit der Staatsanwaltschaft zu tun bekommen. Daher mein Rat: Holen Sie sich doch beim Amtsgericht Ihres Wohnortes einen Beratungsschein und lassen sich - fast kostenlos (10 Euro Eigenanteil) - von einem Anwalt für Insolvenzrecht beraten, wie Ihre Chancen stehen. Das sollte Ihnen die Sache wirklich wert sein.
Kopf hoch, und viel Glück
Cornelia