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Autor Thema: 2 Fragen zu Wohnbaugesellschaft und die Mitgliedschaft.  (Gelesen 2542 mal)

Erich1965

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Hi

Ich wohne seit 1 Jahr mit meiner Frau in einer Wohnbaugesellschaft wo ich Mitglied bin.
Meine Frau steht auch mit im Meitvertrag.
Ich bereite mich jetzt auf meine Privat Insolvenz vor.
Die Gläubiger wurden letzte Woche angeschrieben.

Ich habe nun ein Problem. Meine Wohnbaugenossenschaft besteht darauf das die Miete per Lastschrift eingzogen wird.
Alles andere wie Strom, Telefon usw habe ich schon lange auf Überweissen umgestellt.

1 Frage:
Ich habe mir gedacht das die Miete jtzt über meine Frau eingzogen wird. Also über ihr Konto.
Die ja nicht von der Insolvent betroffen ist.
Bisher habe ich sie gezahlt.
Kann ich das machen?
Nicht das es nacher Ärger geben wird mit dem Treuhändler.

2 Frage:
Wie ich gelesen habe wir der Treuhändler die Mitgliedschaft der Wohnbaugnossenschaft kündigen und  das Geld der Masse zu
ziehen.

Was kann ich da machen um nicht die Wohnung zu verlieren?


Gruss Erich






« Letzte Änderung: 10. Juli 2009, 16:37:47 von Erich1965 »
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paps

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Re: 2 Fragen zu Wohnbaugesellschaft und die Mitgliedschaft.
« Antwort #1 am: 10. Juli 2009, 18:35:30 »

Ja die Miete kann vom Konto der Frau eingezogen werden.

Je nach Zeitraum bis zur mögl. Insolvenz sollten Sie mit der WG reden, ob der Mietvertrag nicht auf ihre Frau übertragen werden kann.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

Insokalle

Re: 2 Fragen zu Wohnbaugesellschaft und die Mitgliedschaft.
« Antwort #2 am: 10. Juli 2009, 19:05:14 »

und, ob nicht Ihre Frau Mitglied wird
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Erich1965

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Re: 2 Fragen zu Wohnbaugesellschaft und die Mitgliedschaft.
« Antwort #3 am: 10. Juli 2009, 19:41:27 »

Zitat
Ja die Miete kann vom Konto der Frau eingezogen werden

Ok,  Danke.



Zitat
Je nach Zeitraum bis zur mögl. Insolvenz sollten Sie mit der WG reden, ob der Mietvertrag nicht auf ihre Frau übertragen werden kann.

Zitat
und, ob nicht Ihre Frau Mitglied wird

Leider ist das nicht Möglich.
Da wir mit einem Wohnberechtigungschein dort wohnen.
Und ich der Antragsteller war.
Meine Frau steht zwar auch drin, aber nur der kann Mitglied werden, der den Antrag gestellt hat.
Dieses hatte mir die Wohnbaugessellschaft noch Anfang der Woche gesagt.

Die Anteile die ich gezahlt habe waren 800 Euro.

Die könnte ich zur Not aufbringen.

Kann man da mit dem Treuhändler reden?
Das er dann die Mitgleidschaft nicht kündigt.
Wenn ihn die 800 Euro bezahlt.
Vielleicht auch im Raten.

Oder wird er die Mitgliedschaft auf jeden Fall kündigen?
Ich habe gelesen das er seit neuen auch verpflichstet ist dieses zu machen.  :cheesy:

Gruss Eirch





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Insokalle

Re: 2 Fragen zu Wohnbaugesellschaft und die Mitgliedschaft.
« Antwort #4 am: 11. Juli 2009, 11:41:43 »

Kann Ihre Frau keinen B-Schein beantragen?
Wenn der TH die Anteile einziehen will, können Sie ihn ja trotzdem fragen, ob Sie die Anteile sozusagen auslösen können über Ratenzahlung aus unpfändbaren Einkommen.
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Erich1965

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Re: 2 Fragen zu Wohnbaugesellschaft und die Mitgliedschaft.
« Antwort #5 am: 11. Juli 2009, 14:53:52 »

Zitat
Wenn der TH die Anteile einziehen will, können Sie ihn ja trotzdem fragen, ob Sie die Anteile sozusagen auslösen können über Ratenzahlung aus unpfändbaren Einkommen.


Ok Vielen Dank das werde ich dann machen.


Zitat
Kann Ihre Frau keinen B-Schein beantragen?

Nein das ist auch nicht möglich.
Das ist wie ein Schneeball.   :sad:
Ich war der den Antrag gestellt hat auf Arbeitslosengeld 2
Meine Frau gehöhrt zur Bedarfsgemeinschaft.
Darum kann auch nur ich den B Schein beantragen.

Dann müsste ich schon den ARLG2 Bescheid ändern lassen und das ist nicht möglich.

Aber vielen Dank für die Vorschläge.
Die nächste Miete läuft über meine Frau.
Und falls der Treuhändler damit einverstanden ist mit Raten. Werden wir die bezahlen .

Die 800 Euro sind unsere letzten Reserven.
Zur Not auch alles aufeinmal.

Vielleicht bekommt dann die  Wohnbaugesellschaft überhaupt nichts mit von meiner demnächst eröffneten Insolvenz.

Gruss Erich



« Letzte Änderung: 11. Juli 2009, 15:05:38 von Erich1965 »
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Insokalle

Re: 2 Fragen zu Wohnbaugesellschaft und die Mitgliedschaft.
« Antwort #6 am: 11. Juli 2009, 17:55:06 »

Wenn die 800,00 € Ihnen gehören: Passen Sie nur auf, dass der TH nicht das Geld und die Genossenschaftsanteile zur Masse zieht.
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Erich1965

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Re: 2 Fragen zu Wohnbaugesellschaft und die Mitgliedschaft.
« Antwort #7 am: 11. Juli 2009, 22:36:59 »

Zitat
Wenn die 800,00 € Ihnen gehören: Passen Sie nur auf, dass der TH nicht das Geld und die Genossenschaftsanteile zur Masse zieht.

Nein das sind nicht meine. Sondern die von meiner Frau. Die wiederrum hat sie vom Schwiegervater geliehen.

Ich muss mich jetzt noch daran gewöhnen nicht mehr wir zusagen. :biggrin:

Das ist meins und das ist meiner Frau ihres,
Da zwischen gibt es nichts.

Aber Vielen Dank.
Mit so einen Satz, das dieses auch mir gehöhren kann, setzte ich alles auf dem Spiel.

Gruss Erich
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Maikje

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Re: 2 Fragen zu Wohnbaugesellschaft und die Mitgliedschaft.
« Antwort #8 am: 12. Juli 2009, 13:30:57 »

Hi Erich
Ich habe gerade über Google Dein Posting gelesen. Darum habe ich mich gerade hier angemeldet.
Bei uns ist fast das gleiche Problem.

Nur das meine Frau auch in die Private- Insolvenz gehen muss. Also ist das egal wer da nun die Mitgliedschaft hat.
   
Ich war aber bei einen Schuldnerberater. Der mir eine Adresse gab von einen Anwalt. Die hatte mich dann beraten. Dieses lief über die Caritas.
Ich versuche es mal so weiterzugeben, wie ich das verstanden habe.

Zitat
Wie ich gelesen habe wir der Treuhändler die Mitgliedschaft der Wohnbaugnossenschaft kündigen und  das Geld der Masse zu
ziehen.

Hier muss Du leider solange warten bis Du Deinen Treuhändler hast. Es ist Sinnlos sich jetzt darüber sich den Kopf zu zerbrechen was der nun macht. oder nicht macht.
Es kann sein er kündigt die Mitgliedschaft nicht.
Es kann sein Du kannst die 800 Euro in kleinen Raten an ihn zahlen.
Es kann sein er will hohe Raten damit er schnell das Geld hat.
Es kann sein er kündigt die Mitgliedschaft.

Meistens lassen sie sich auf Raten ein. Denn wenn die Mitgliedschaft gekündigt wird, kann es auch bis zu einen Jahr dauern, bis er an das Geld kommt. Es liegt also an die Kündigungsfrist der WG. Darum lassen sich auch die meisten Treuhändler auf Raten ein.
Also ganz wichtig, spreche das mit Deinen Treuhändler ab.
Mache nicht den Fehler die Mitgliedschaft erneut,( ohne Absprache des Treuhändlers) zu zahlen an die WG.Dann kann er sie wieder zur Masse ziehen.   

Da Du ja die Wohnung über einen WBS Schein bekommen hast, kannst Du auch davon ausgehen, das die WG da etwas Sozial eingestellt ist.
Vielleicht kommt es gar nicht so schnell zur Kündigung.

alles gute Maik
« Letzte Änderung: 12. Juli 2009, 13:50:12 von Maikje »
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