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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Abfindung  (Gelesen 3221 mal)

moneypenny

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Abfindung
« am: 10. Februar 2007, 22:39:40 »

Ich bin seit September 2006 im Insolvenzverfahren. Meine Schulden belaufen sich mittlerweile auf ca. 40000 €. Ich habe schon ca. 10000 € durch Lohnabtretung abbezahlt.

Ich hätte nun die Möglichkeit eine Abfindung meiner Firma zu erhalten in Höhe von ca. 200.000 € (Steuern sind schon abgezogen), also direkt auf mein Konto.

Weiss hier jemand, wie das dann läuft mit meinem Insolvenzverfahren, also, wenn ich das Insolvenzverfahren damit beende, dass ich die Schulden an die Gläubiger, bzw. an meine TH überweise (die 40000 €), was ist dann mit den Kosten, die sich noch ergeben haben, also die Anwaltskosten (Anwälte der Gläubiger), Zinsen usw., wird das dann alles noch angerechnet?[addsig]
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Feuerwald

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Abfindung
« Antwort #1 am: 10. Februar 2007, 23:05:41 »

mal ganz ehrlich

bei einer solch großen Abfindungssumme
würde ich
Ihnen sehr empfehlen
diese Frage durch eine im Verhältnis sicherlich geringe Summe
fachkundig
in einer
ganz individuellen Beratung
abklären zu lassen !


Mfg
Feuerwald

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moneypenny

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Abfindung
« Antwort #2 am: 10. Februar 2007, 23:28:19 »

Herr Feuerwald, ich habe eine ganz normale Frage gestellt und möche eigentlich nur eine Antwort darauf.

Sicherlich ist diese große Abfindungssumme wie sie es nennen, auf den ersten Blick  eine unschlagbare Summe. Aber ich bin eine alleinerziehende Mutter und durch Mobbing in meiner Firma bleibt mir fast nichts anderes übrig, als diese Summe eventuell anzunehmen und wenn man bedenkt, dass ich dann keinen Arbeitsplatz mehr habe und es heutzutage schwer ist, einen zu finden, wenn man keine 30 Jahre mehr ist, verringert sich diese große Abfindungsumme sehr schnell, wenn zwei Leute davon leben müssen!

Also muss ich auch wissen, ob es sich in meinem Insolvenzfall überhaupt lohnt, denn je mehr mir von diesen 200.000 € letztendlich fehlen ist auch ein wichtiger Bestandteil dieses Vorhabens.[addsig]
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EndlichFrei

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Abfindung
« Antwort #3 am: 11. Februar 2007, 11:58:03 »

Hallöchen,

Einen separaten Berater brauchen Sie da nicht, das können Sie auch selber in die Wege leiten. Eventuell noch den Insoverwalter damit beauftragen das alles Hand und Fuß hat.

Eine Insolvenz können Sie jederzeit beenden, wenn Sie die offenen Schulden begleichen können. Nun wirft man ja nicht gleich das Geld zum Fenster hinaus (das Sie ja privat viel nötiger brauchen).
Bieten Sie erst einmal allen Gläubigern 51% der offenen Forderungen als Sofortzahlung an. Bestehen Sie auf den Verzicht seitens des Gläubigers auf die restlichen 49% sowie alle aufgelaufenen Kosten wie RA und Zinsen. Woher Sie das Geld haben (die Abfindung natürlich auf ein neues Konto überweisen lassen!!) braucht niemanden zu interessieren, sagen Sie dem IV notfalls, Sie könnten diese 51% durch Freunde und Bekannte aufbringen.
Sie können fast zu 99,9% Sicher sein, das die Gläubiger auf diesen Vergleichsvorschlag eingehen (bevor sie in 6 Jahren gar nix bzw. nur wenig erhalten).

So hätten Sie die INSO abgeschlossen und nochmal einen ganzen Batzen Geld für die Zukunft extra übrig :dance:

Die ganze Aktion starten Sie natürlich erst wenn das Geld aus der Abfindung hundertprozentig auf Ihrem Konto eingegangen ist :-D

Schönes Wochenende noch![addsig]
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moneypenny

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Abfindung
« Antwort #4 am: 11. Februar 2007, 13:01:45 »

Vielen Dank für diese informative und vor allem freundliche Auskunft![addsig]
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Feuerwald

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Abfindung
« Antwort #5 am: 11. Februar 2007, 13:58:25 »


Zitat:


Vielen Dank für diese informative und vor allem freundliche Auskunft!<br>



es gibt viele Möglichkeiten erhebliche Verluste einzufahren. Sicherlich hat Endlichfrei sehr lieb geschrieben und auf den ersten Blick auch sehr informativ.

Ich gebe folgendes zu bedenken:

a) Eröffnetes Insolvenzverfahren
b) Geldgeile IVs/THs
c) § 35 InsO, d.h.
d) die Abfindung über 200.000 Euro wird umgehend vom TH/IV in die Insolvenzmasse gezogen

Sie werden sehr wahrscheinlich gar nicht über diesen 200.000 Euro auf dem Konto frei verfügen können und  d ü r f e n.

Überlegen Sie mal, welchen Löwenanteil der IV/TH für sich beanspruchen wird, wenn diese Abfindung erst mal einkassiert wurde und wie lange Sie dann warten dürfen, bis das Insolvenzverfahren aufgehoben wird und Sie den Rest vom einstigen Vermögen zurück erhalten.

Aber klar, in dieser Situation muss gespart werden. Ob nun unhöflich oder nicht, der Alleingang wird teurer werden.

MfG
Feuerwald

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EndlichFrei

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Abfindung
« Antwort #6 am: 11. Februar 2007, 19:12:05 »

Guten Abend,

@ Brennender FeuerWald - was hat man Ihnen den angetan das Sie derat viel Öl ins Feuer gießen wo eigentlich keines brennt. Da machen Sie ja Ihrem Namen alle Ehre.

zu
a.) Jedes eröffnete Inso-Verfahren kann jederzeit wieder beendet werden wenn man seine Schulden bezahlt oder bezahlen will. Fragen Sie einmal Ihren IV.
b.)mit Erlaub: Sie lesen zu viele Romane, Ihre Phantasie geht mit Ihnen durch. Auch IV\'s müssen sich an Gesetze und Regeln halten. Natürlich gibt es hier sicher auch schwarze Schafe, wie in jeder Branche eben. Hier würde sich die Dame moneypenny dann sicher mit einem Anwalt zu wehren wissen.
c. + d.) So schnell erlangt kein IV Kentniss von einem neuen Konto. Dazu nehmen die meisten IV aus Zeitgründen sehr selten Überprüfungen vor. Selbst wenn es so sein sollte, dann ist ein Insolvenzschuldner noch lange kein Freiwild dem man willkürlich durch Geldeinzug entmündigen kann. Wenn wie in diesem Fall, nur ca. 40000 Euro Schulden vorhanden sind, dürfen auch nur 40000 Euro gepfändet werden. Auch bei den Kosten für die Verfahrensabwicklung hat sich ein IV/TH an vorhandene Gebührentabellen zu halten.

Auch sind Konsequenzen wie Gläubigerbegünstigung, Verweigerung der Restschuldbefreiung etc. nicht zu befürchten, warum auch, alle Gläubiger haben einen Teil, bzw. im schlechteren Fall für moneypenny, ihr ganzes gefordertes Geld wieder erhalten und jeder ist zufrieden.

Einen wunderschönen Abend noch[addsig]
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Feuerwald

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Abfindung
« Antwort #7 am: 11. Februar 2007, 20:22:52 »

... Bieten Sie erst einmal allen Gläubigern 51% der offenen Forderungen als Sofortzahlung an. Bestehen Sie auf den Verzicht seitens des Gläubigers auf die restlichen 49% sowie alle aufgelaufenen Kosten wie RA und Zinsen. Woher Sie das Geld haben (die Abfindung natürlich auf ein neues Konto überweisen lassen!!) braucht niemanden zu interessieren, sagen Sie dem IV notfalls, Sie könnten diese 51% durch Freunde und Bekannte aufbringen ...


Ja, ich lese zu viel, weniger Romane

Die Abfindung ist massezugehörig.

Falls der Schuldner –in Ausnahmefällen ja denkbar – den Pfändungsbetrag selbst an den IV/TH abführt und das pfändbare Einkommen  bislang noch nicht vom IV / TH  direkt beim Arbeitgeber in Beschlag genommen wurde und es tatsächlich möglich wäre, die Abfindung auf ein (sicheres) Konto umzuleiten, würde all dies dennoch nichts ändern.

Die Vergleiche, wie von Ihnen empfohlen,  mit verheimlichter Insolvenzmasse wären alle samt anfechtbar. Arglistige Täuschung wäre nur einer der möglich Ansätze.

Das ist weder unhöflich gemeint, noch Öl ins Feue.

Gut, mehr will ich dazu nicht mehr schreiben, jeder muss wissen was er tut.


MfG
Feuerwald

PS: Ich habe keinen IV.

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paps

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Abfindung
« Antwort #8 am: 12. Februar 2007, 20:30:44 »

Zitat:


...

PS: Ich habe keinen IV.








nicht jeder kann die Fachkenntnis eines Schuldenberaters auf den ersten Blick erkennen. :pfeifen:

Es soll ja auch noch Menschen geben, die ohne selber eine Insolvenz zu machen in Spezialforen posten.[addsig]
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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ThoFa

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Abfindung
« Antwort #9 am: 13. Februar 2007, 02:18:35 »

Hallo,

hier kann ich mich Feuerwald nur anschließen. Unbedingt sollten Sie sich in Beratung begeben. Wenn Sie die Ratschläge von \"Endlich Frei\" beherzigen - so gut sie auch gemeint sein mögen - haben Sie echte Problem am Hals.

MfG

ThoFa

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