Guten Morgen ale zusammen!
Unsere Insolvenz ist offiziell ab Juli d.J. eröffnet.
Zu diesem Zeitpunkt war ich erwerbslos und habe ALG II erhalten. Meine Frau ist zwar berufstätig (seit 18 fest angestellt), verdient aber unter dem Pfändungssatz, so dass der TH nicht an den Arbeitgeber meiner Frau herangetreten ist.
Nun habe ich gestern einen befristeten Arbeitsvertrag (mit der Obtion zum Festvertrag) bei einer Zeitarbeitsfirma als Staplerfahrer (Hochregal) bekommen und unterschrieben. Diese Arbeit trete ich am Montag, d. 19.10.2009 an. Die Lohnzahlung erfolgt immer jeweils zum 15. d. M. Aus diesem Grund hätten wir eine Überzahlung des ALG II.
> 2 Wochen im Oktober
> 2 Wochen im Nov. ( bis zum 15.)
Unser Berater bei der ARGE sagte, er könne so kurzfristig keine neue Berechnung vornehmen, um das neue Gehalt zu berücksichtigen. Nun muss ich ja den AGL II - Überschuss zurückbezahlen. Da auch die Agentur f. Arbeit mit in der Inso aufgenommen wurde, habe ich meine Bedenken, dass ich diesen Überschuß nicht in Raten zurückbezahlen kann. Obwohl mir keine andere Lösung verbleibt. Denn ich muß am 01. d. M. Miete, Strom Tel., eben die Grundausgaben bezahlen.
Wird der TH nun automatisch mit dem neuen Arbeitgeber Kontakt aufnehmen (was evtl. kein gutes Licht wirft), ober unterliegt das der Willkür des TH? Demm hier beziehe ich nicht soviel Lohn dass ich die Pfändungsgrenze überschreite ( Brutto € 7,35/Std bei 151 Std/Monat) Ist zwar nicht weltbewegend, aber so kommen wir von der ARGE los. Ich denke, es gibt noch andere Zuschußmöglichkeiten, die nicht die ARGE berühren.
Es wäre schön, wenn sich jemand die Zeit für mein Anliegen nimmt, um mit Tips zugeben.
Vielen lieben Dank im voraus.
LG Lutz1