Hallo, bin auch neu hier im Forum, obwohl meine Schulden schon etwas älter sind. Also, habe vor 13 Jahren, wie das halt so üblich ist als Ehefrau mit gebürgt beim Umbau unseres Hauses d.h. das Haus war das Elternhaus meines Mannes und er war alleine als Eigentümer eingetragen. Da er alleine diesen Kredit nicht bekommen hat wurde ich als Bürge eingetragen. Durch Krankheit meines Mannes und darauffolgender Berufsunfähigkeit, konnte der Kredit nicht weiter abbezahlt werden (leider auch nicht von mir, da ich immer nur Teilzeit gearbeitet habe) und das Haus wurde 1999 zwangsversteigert. Seither leben wir mit diesen Schulden, d.h. alle 3 Jahre Abgabe der eidestattlichen Versicherung und bei mir wurde schon 2 mal eine Kontopfändung beaantragt,auch bei meinem Arbeitgeber liegt eine Gehaltspfändung vor. Ich war damals(letztes Mal 2003) bei der Schuldnerberatung und dort wurde mir gesagt, wenn ich eine PI beantrage, müßte ich mir sehr wahrscheinlich eine neue Arbeit suchen, da Teilzeitarbeit nicht ausreicht um die Gläübiger zu befriedigen. Das wollte ich aber nicht :rougi: na ja, hänge eben an meinem Job, bin jetzt 17 Jahre dort und es besteht im Moment leider keine Möglichkeit auf eine Vollzeitstelle. Nach der 3 Kontopfändung vor ein paar Monaten( die jedesmal mit einer Menge Ärger verbunden ist) habe ich mich entschlossen doch eine PI zu beantragen. Eröffnet wurde das Verfahren am 15.09.2009. Habe aber eine sehr nette TH bekommen, die meinte wichtig wäre erstmal das ich Arbeit hätte. Durch eine Gehaltserhöhung im Juli 2009 ist ein pfändbarer Betrag von 115,- Euro vorhanden. Nun meine Frage. Habe eine 20 jährige Tochter, die im letzten Ausbildungsjahr ist. Bis jetzt wurde sie nur bei meinem Mann berücksichtig als unterhaltspflichtig. Stimmt das so ? Da mein Mann auch eine PI beantragt hat und eine BU Rente von 1,1oo,- bekommt wurde ihm mitgeteilt, das er ab nächstem Jahr wenn die Tochter als unterhaltpflichtig wegfällt ungefähr 87,- Euro zahlen muß. Jetz habe ich in einem älteren Thema gelesen, das er eigentlich auch mir gegenüber unterhaltfpflichtig wäre, bis das Gericht etwas anderes bestimmt ? MFG Molly